Anklams Stadtvertreter lehnen höhere Ehrenamtsbezüge ab!
Anklams Stadtvertreter lehnen höhere Ehrenamtsbezüge ab!
Anklam, Deutschland - In der Stadtpolitik von Anklam gibt es aktuell aufregende Diskussionen rund um die Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche. Wie der Nordkurier berichtet, haben die Stadtvertreter gerade entschieden, dass sie keine neuen finanziellen Anreize für ihre ehrenamtliche Arbeit wünschen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Land die Bezüge für solche Ämter angehoben hat, um mehr Bürger zur Mitwirkung zu bewegen. Anklams Bürgermeister Michael Galander hebt hervor, dass die Überarbeitung der Hauptsatzung sich nach diesen neuen Bezügen richtet.
Doch viele Stadtvertreter in Anklam sehen eine Erhöhung der Bezüge als ein falsches Zeichen in Zeiten klammer Gemeindekassen. Christian Schröder, Fraktionschef der Initiativen für Anklam (IfA), bringt es auf den Punkt: Eine Erhöhung könnte sich negativ auf das Haushaltsdefizit auswirken und vergleicht dies mit der gesamten Förderung für den Sport oder soziale Projekte. Es gibt sogar bereits Vertreter, die ihr Ehrenamtsgeld an andere Organisationen spenden – ein starkes Zeichen von Solidarität unter Ehrenamtlichen.
Gespräche und Überlegungen
Die Abstimmung zur Neufassung der Hauptsatzung wurde vertagt. Die Vertreter wünschen sich, dass in kleineren Fraktionen weiterdiskutiert wird, bevor eine Entscheidung fällt. Hannes Campe von der CDU schlägt vor, eine angemessene Entschädigung für Stellvertreter des Bürgervorstehers einzuführen, da ihre Aufgaben einen hohen Aufwand erfordern.
Steffen Göritz (CDU) forderte ebenfalls, die Regelung für Stellvertreter in den Ausschüssen erneut zu diskutieren. Es ist klar, dass hier noch viele Entscheidungen anstehen, die die Verwaltung nun unter Berücksichtigung des Kommunalrechts aufarbeiten muss.
Rechtliche Hintergründe
In der Praxis sind Aufwandsentschädigungen in der kommunalen Politik nicht verpflichtend. Gemeinden können gemäß der GemO (§ 18) entscheiden, ob sie den Ratsmitgliedern Entschädigungen zahlen oder nicht. Wenn eine Regelung besteht, muss sie jedoch alle notwendigen Aufwendungen abdecken, erklärt das Kommunalbrevier. Unterschiedliche Formen der Auszahlung sind möglich – etwa als monatlicher Durchschnittssatz oder als Sitzungsgeld.
Auch das Deutsche Ehrenamt liefert interessante Informationen zu diesem Thema. So dürfen gemeinnützige Körperschaften ehrenamtliche Helfer steuerfrei für ihren Aufwand entschädigen. Auch die Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro oder die Übungsleiterpauschale von bis zu 3.000 Euro pro Jahr pro Person sind relevante Aspekte. Bei Überschreitungen der Freibeträge gelten diese als einkommensteuerpflichtige Einkünfte.
Natürlich stellt sich die Frage, wie viel finanzieller Rahmen für ehrenamtliche Arbeit tatsächlich notwendig ist, ohne dass es die kommunalen Kassen übermäßig belastet. Letztendlich bleibt der Diskurs in Anklam spannend und es wird interessant sein zu sehen, in welche Richtung die Stadtvertreter gemeinsam steuern.
In der Summe zeigt sich, dass die Thematik der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche in Anklam zu einem tiefgehenden Diskurs darüber führt, wie Wertschätzung und notwendige finanzielle Unterstützung auf einander abgestimmt werden können – eine Herausforderung, die in vielen Städten und Gemeinden aktuell diskutiert wird.
Details | |
---|---|
Ort | Anklam, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)