Hundehalter aufgepasst: Seminar zu rechtlichen Haftungsfragen in Oldenburg!

Hundehalter aufgepasst: Seminar zu rechtlichen Haftungsfragen in Oldenburg!
Nordmoslesfehner Straße 412, 26121 Oldenburg, Deutschland - Am Mittwoch, den 18. Juni 2025, findet in Oldenburg ein Seminar für Hundehalter statt, das die rechtlichen Fragen und Haftung bei Unfällen mit Hunden behandelt. Veranstaltungsort ist der „Fuchsbau“ des Oldenburger Tierheims, wo Richter Jochen Schettler vom Oberlandesgericht als Referent erwartet wird. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet gegen 21.30 Uhr. Interessierte müssen keine Vorkenntnisse mitbringen – ein einfaches Interesse an den Rechten als Hundehalter genügt. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 21 Euro fällig, wovon der Erlös dem Tierheim zugutekommt. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine frühzeitige Buchung empfehlenswert, um sich dieses besondere Angebot nicht entgehen zu lassen, wie NWZonline berichtet.
Das Seminar behandelt vor allem die Gefahren und rechtlichen Pflichten, die Hundehalter beachten müssen. So haften Halter für Schäden, die ihre Hunde verursachen – eine Regelung, die in Paragraph 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist. Dies bedeutet, dass Hundehalter auch dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihnen kein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Besonders gefährlich wird es, wenn Hunde unangeleint herumlaufen, denn hier kann es schnell zu Pflichtverletzungen kommen. Ein Beispiel, das Tierrecht-Anwalt anführt, ist ein Fall, bei dem ein unangeleinter Hund einen anderen Halter zu Fall brachte. Die Klage des Geschädigten wurde in diesem Fall vom Landgericht Coburg stattgegeben.
Rechtliche Grundlagen und Haftung
Wie wichtig es ist, rechtzeitig über Versicherungen nachzudenken, zeigen auch die zahlreichen Urteile zu Hundehaftungen. Auch wenn eine Hundehaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dennoch geraten, eine solche abzuschließen, insbesondere wenn man einen aggressiven Hund oder einen aus Listen geführten Hund besitzt.
In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wird beispielhaft aufgezeigt, wie schnell ein Hundehalter in Haftung genommen werden kann. Wenn ein nicht angeleinter Hund mit einem Radfahrer kollidiert, haftet der Hundehalter. Doch wenn der Radfahrer ohne Zwang zum Ausweichen gestürzt ist, wird keine Haftung geltend gemacht, wie in einem anderen Urteil des Oberlandesgerichts München festgestellt wurde. Hier wird deutlich, dass der Hundehalter seine Aufsichtspflicht ernst nehmen muss, um Verletzungen Dritter zu vermeiden, wie RA Kotz erklärt.
Auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht gibt es noch weitere spannende Aspekte. Bei aggressive Hunden sind strenge Sorgfaltspflichten erforderlich, und Halter haben für etwaige Schäden zu haften, die durch ihr Tier verursacht werden, selbst wenn der andere Hund nicht angeleint war. In einem schweren Fall, der bei einem Rechtsstreit behandelt wurde, war die Klägerin auf dem Weg, als sie von einem unangeleinten Hund verletzt wurde. Ihr wurde teilweise Mitverschulden angelastet, da sie die Sicht auf den anderen Hund eingeschränkt hatte, was verdeutlicht, wie komplex die rechtlichen Rahmenbedingungen sein können.
Es ist Schritt für Schritt klar geworden, dass die Verantwortung eines Hundehalters weitreichend ist, und die Teilnahme am Seminar kann viele wertvolle Informationen liefern, um rechtliche Stolperfallen zu umgehen und die eigene Haftung im Zaum zu halten. Unabhängig davon, ob man einen kleinen Dackel oder einen großen Schäferhund hat, die Rechtslage bleibt für alle gleich und kann im Ernstfall entscheidend sein.
Details | |
---|---|
Ort | Nordmoslesfehner Straße 412, 26121 Oldenburg, Deutschland |
Quellen |