Schock für Macron-Anhänger: Ex-Abgeordnete Avia wegen Mobbing verurteilt!

Schock für Macron-Anhänger: Ex-Abgeordnete Avia wegen Mobbing verurteilt!

Peine, Frankreich - In einem aufsehenerregenden Berufungsverfahren hat das Pariser Gericht die Verurteilung von Lætitia Avia, einer ehemaligen Abgeordneten der macronistischen Partei La République en marche (LRM), bestätigt. Avia hatte gegen das Urteil aus erster Instanz Einspruch eingelegt, doch das Gericht entschied am 4. Juli 2025, dass die Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung und zwei Jahren Unwählbarkeit aufrecht erhalten bleibt. Dies beruht auf den seit 2020 erhobenen Vorwürfen des psychischen Missbrauchs gegenüber vier ihrer ehemaligen parlamentarischen Assistenten, wie ledauphine.com berichtet.

Die Vorwürfe gegen Avia, die zum Zeitpunkt ihrer Amtszeit zu den prominenten Unterstützern von Emmanuel Macron zählte, umfassen schwere Anschuldigungen wie das Erniedrigen und Belästigen ihrer Mitarbeiter. Berichte sprechen von sexistischen und homophoben Äußerungen sowie von einem missbräuchlichen Umgang mit ihrer Macht. Im Mai 2020 traten fünf ehemalige Mitarbeiter an die Öffentlichkeit und machten die Vorwürfe in einem Artikel auf Mediapart publik. Dies führte zu einer Untersuchung, die schließlich in einen Gerichtsprozess mündete.

Der Prozess und sein Ausgang

Im Verfahren, das sich über mehrere Monate erstreckte, wurden sieben ehemalige Assistenten gehört, die von ‚verbaler Gewalt‘ und ‚Aggressivität‘ seitens Avia berichteten. Das Gericht stellte fest, dass es keinen systematischen Missbrauch gegeben habe, sondern die Taten einzeln bewertet wurden. Dennoch wurde eine ‚Abwertung‘ und ‚Verschlechterung der Arbeitsbedingungen‘ festgestellt, was als psychischer Missbrauch gewertet wurde, wie lemonde.fr hinzufügt.

Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe wurde Avia zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von 2.000 Euro an jede der betroffenen Personen verurteilt und muss deren Verfahrenskosten erstatten. Obwohl der Staatsanwalt eine härtere Strafe gefordert hatte, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Taten während ihrer Amtszeit als gewählte Vertreterin besonders schwer wogen.

Die Reaktionen auf das Urteil

Nach der Urteilsverkündung kündigte Avias Anwalt an, in Berufung gehen zu wollen. Er äußerte sich zuversichtlich hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens. Auf der anderen Seite betonte der Anwalt eines der Zivilkläger, dass die Schwere der Vorwürfe einer Verurteilung eher zuträglich war. Avia selbst wies alle Vorwürfe vehement zurück und sprach von ‚falschen Anschuldigungen‘ und ‚Manipulation‘ durch ihre ehemaligen Assistenten.

Psychische Gewalt am Arbeitsplatz, wie sie in diesem Fall beleuchtet wird, ist ein weit verbreitetes Problem, das auch in anderen Arbeitsumfeldern an Bedeutung gewinnt. Die Welle an Berichten über Mobbing und verbalen Missbrauch zeigt, dass nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychische Belastungen oft unerkannt bleiben. Eine Umfrage der DGUV ergab, dass 32 % der Beschäftigten im Gesundheitswesen und öffentlichen Dienst von Beleidigungen und Beschimpfungen berichtet haben. Übergriffe sind nicht nur eine individuelle Tragödie, sondern wirken sich auch negativ auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter aus, wie forum-verlag.com detailliert erläutert.

Der Fall Avia könnte möglicherweise sogar einen Wendepunkt für die Diskussion um Gewalt am Arbeitsplatz darstellen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für eine diskriminierungsfreie Umgebung zu sorgen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalttaten, sei es physischer oder psychischer Natur, zu vermeiden. Die Missstände, die durch diesen Fall ans Licht kamen, könnten dazu beitragen, dass dieser wichtige Aspekt der Arbeitsschutzpolitik auf die Agenda kommt und die Prinzipien zur Gewaltprävention in Zukunft noch strenger verfolgt werden.

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OrtPeine, Frankreich
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