Wasserschaden in Lübeck: Mieterin kämpft gegen untätigen Vermieter!
Wasserschaden in Lübeck: Mieterin kämpft gegen untätigen Vermieter!
Geniner Straße, 23556 Lübeck, Deutschland - Lübeck bleibt im Fokus der Mietproblematik
In der Geniner Straße in Lübeck gibt es derzeit große Schwierigkeiten für die Bewohner. Eine Mieterin berichtet seit Mai 2023 von einem gravierenden Wasserschaden in ihrer Wohnung. Das Wasser läuft nicht nur durch das Fenster, sie muss auch Lappen und Eimer benutzen, um die Lage in den Griff zu bekommen. Der zuständige Vermieter, die Lüneburger Heide Immobilien GmbH, hat auf die Beschwerden bisher nur wenig reagiert. Allein ein Trocknungsgerät wurde aufgestellt, während auf die zahlreichen Mails der Mieterin keine zeitnahe Rückmeldung erfolgt. Trotz der scheinbar eklatanten Situation bestreitet der Vermieter den Wasserschaden und behauptet, dass es nicht ins Gebäude regne. Der Vermieter verweist zudem auf gelegentliche Dachprobleme nach starken Stürmen, doch eine vollständige Sanierung des Daches scheint aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich zu sein.
Die Mieterin hat eine Mietminderung beantragt, sieht dies jedoch nur als vorübergehende Lösung. Es bleibt unklar, ob die Geniner Straße bald von ihren Bleileitungen befreit wird, die noch aus den 1920er-Jahren stammen. Vor allem in einer Zeit, in der gesundheitliche Probleme durch Blei in der Trinkwasserleitung auf dem Radar vieler Bewohner sind, könnte dies fatale Folgen haben. Ein anderer Mieter hatte bereits gesundheitliche Beschwerden, was zu einem Verfahren führte, in dem der neue Eigentümer, die Bergholz und Werner Immobilien GmbH, das Recht auf Kostenerstattung für die Sanierungsmaßnahmen zugesprochen bekam, die allerdings durch das bestehende Gerichtsverfahren und den Denkmalschutz weiter verzögert worden sind. LN Online berichtet, dass die Zukunft der Bleileitungen noch ungewiss bleibt.
Bleirohre und Mietminderung
Das Thema Bleirohre ist ein weiterer Punkt, der die Gemüter erhitzt. Laut Mietrecht.org haben Mieter einen klaren Anspruch auf den Austausch von Bleileitungen. Ein Mieter muss den Vermieter mit einer angemessenen Frist auffordern, um eine Mietminderung geltend zu machen. Dies ist besonders wichtig, da das Vorhandensein von Bleirohren an sich schon einen Minderungsanspruch begründet, unabhängig von den gemessenen Blei-Konzentrationen. Zudem stellt sich die Frage, wie es um die Gesundheit der Bewohner bestellt ist, die besonders bei Schwangeren, Kleinkindern oder gesundheitlich angeschlagenen Personen gefährdet sein kann.
Doch was passiert, wenn es zu einem Wasserschaden kommt? Hier ist die Ausgangslage klar: Mietrecht.de informiert darüber, dass der Verursacher für die Sanierung verantwortlich ist. Mieter können in diesem Zusammenhang auch auf Entschädigungen und Mietminderungen pochen, sollten sie in ihrer Wohnqualität durch die Schadenslage beeinträchtigt werden. In Lübeck zeigt sich, dass Mieter unter Umständen ein gutes Händchen haben müssen, um ihre Rechte durchzusetzen, während sich die Sanierungsmaßnahmen weiter hinziehen.
Die aktuelle Lage in der Geniner Straße wirft nicht nur Fragen über die verantwortliche Mietverwaltung auf, sondern auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die diese Mietsituation umgeben. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt Lübeck in naher Zukunft für ihre Bürger aktiv wird und Lösungen findet, die nicht nur den Denkmalschutz, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mieter in den Fokus rückt.
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Ort | Geniner Straße, 23556 Lübeck, Deutschland |
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