Schwandorf

Mann zeigt sich selbst an: Kinderpornografie bleibt nicht ungestraft

Ein 29-jähriger Mann hat sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie selbst angezeigt und erhielt dafür eine Bewährungsstrafe, die die Gesellschaft alarmiert und erneut auf die Gefahren solcher Straftaten hinweist.

Ein Mann in Schwandorf hat sich selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie angezeigt, doch das brachte ihm keine Strafmilderung ein. Der 29-Jährige war bereits am 22. Dezember 2022 vor Gericht erschienen, wo er mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten belegt wurde. Die Richter stellten fest, dass das Geständnis des Angeklagten zwar seine Bereitschaft zur Reue zeigte, jedoch nicht vor einer Bestrafung schützte. Der Mann hatte sich laut Aussage des Gerichts in der anklagenden Zeit mit einem Datenstick in selbst schadhaft machender Weise beschäftigt, was zu den Vorwürfen führte.

Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Mann 3000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungszeit von drei Jahren gefordert, was das Gericht letztendlich auch entschied. Dieser Fall zeigt einen weiteren Aspekt im Umgang mit Fällen von Kinderpornografie und den darauf folgenden rechtlichen Konsequenzen. Laut Berichten von www.onetz.de wird die Entscheidung des Gerichts als deutliches Zeichen gewertet, dass auch Selbstanzeigen nicht automatisch zu einer milderen Strafe führen.

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