Betrunkener Radfahrer gerät in Bremerhaven in Polizeikontrolle
Ein 33-Jähriger in Bremerhaven wurde wegen Alkohol am Steuer seines Fahrrads kontrolliert und sieht sich strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber.

Betrunkener Radfahrer gerät in Bremerhaven in Polizeikontrolle
Ein 33-jähriger Mann in Bremerhaven-Lehe sorgte am 11. Oktober für Aufregung, als er unter erheblichem Alkoholeinfluss auf der Hafenstraße in Schlangenlinien unterwegs war. Laut Polizei Bremerhaven fiel den Beamten sein unkontrolliertes Fahrverhalten sofort auf und führte zu einer Polizeikontrolle. Die anschließende Überprüfung ergab eine deutliche Alkoholisierung. Der Atemalkoholtest wies ihn als absolut fahruntüchtig aus, was schließlich zu einer Blutentnahme durch einen Arzt führte.
Die Maßnahmen der Polizei blieben nicht aus: Der Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, und zudem wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Der Vorfall wirft wichtige Fragen zu den gesetzlichen Regelungen für Radfahrer auf, die oft im Schatten der Autoverkehrsvorschriften stehen.
Regeln für Radfahrer unter Alkoholeinfluss
Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille, wie auch ADAC klarstellt. Ab dieser Grenze kann man nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch mit einer Geldstrafe von etwa dreißig Tagessätzen, die oft dem monatlichen Nettogehalt entspricht. Verwarnungen bedeuten bei Übertreter:innen ab 1,6 Promille in Flensburg auch drei Punkte und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Das gilt selbst für Radfahrer ohne Führerschein.
Bereits ab 0,3 Promille kann es ernst werden: So sind Fahrer:innen strafbar, wenn sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen. Aufschlussreiche Statistiken zeigen, dass der Anteil betrunkenen Radfahrer an Alleinunfällen in den letzten Jahren abgenommen hat, dennoch bleibt Alkohol ein prominent erkannter Faktor bei Fahrradunfällen. Besondere Alarmzeichen sind vor allem Gesichtsverletzungen: Diese treten bei alkoholisierten Radfahrern dreimal so häufig auf als bei nüchternen.
Drogeneinfluss und weitere Entwicklungen
Die Diskussion um die Reduzierung der Promillegrenze für Radfahrer ist ebenfalls am Laufen. Es wird überlegt, diese vielleicht auf 1,1 Promille zu senken, wie es in einigen europäischen Ländern der Fall ist. Zum Vergleich: Für Autofahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille, ab 1,1 ist man ebenfalls als absolut fahruntüchtig eingestuft. Auch hier bleibt der Alkohol nicht das einzige Problem. Während ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad schiebt, nicht automatisch strafbar ist, bleiben die Risiken beim Fahren unter Alkoholeinfluss unbestritten.
Die Statistiken zeigen, dass zwischen 1995 und 2005 die Zahl verunglückter betrunkenen Radfahrer deutlich gesenkt wurde. Dennoch bleibt die Zahl von 3.489 alkoholisierten Radfahrern in 2010 nicht zu unterschätzen. Die Problematik ist also weiterhin aktuell.
In diesem Kontext ist es wichtig, sich der Gefahren des Alkohols im Verkehr bewusst zu sein, auch wenn man auf zwei Rädern unterwegs ist. Bleiben Sie also verantwortungsbewusst und genießen Sie Ihren Abend lieber ohne Alkohol, wenn eine Fahrradtour ansteht!