CDU-Politiker Loboda unter Alkohol am Steuer: Rücktritt geplant!

Eimsbütteler CDU-Politiker Maxim Loboda wurde betrunken am Steuer erwischt. Er plant Rücktritt nach Polizeiermittlungen.

Eimsbütteler CDU-Politiker Maxim Loboda wurde betrunken am Steuer erwischt. Er plant Rücktritt nach Polizeiermittlungen.
Eimsbütteler CDU-Politiker Maxim Loboda wurde betrunken am Steuer erwischt. Er plant Rücktritt nach Polizeiermittlungen.

CDU-Politiker Loboda unter Alkohol am Steuer: Rücktritt geplant!

Maxim Loboda, ein sonst als engagierter Politiker bekannter CDU-Mann aus Eimsbüttel, sieht sich gravierenden Vorwürfen gegenüber. Am frischen Morgen des 30. Juli, gegen 2:40 Uhr, wurde er in Rotherbaum von der Polizei angehalten, nachdem seine auffällige Fahrweise auf sich aufmerksam gemacht hatte. Die Beamten bemerkten sofort den eindeutigen Alkoholgeruch in seinem Atem, doch Loboda zeigte sich wenig kooperativ und lehnte einen freiwilligen Atemtest ab. Stattdessen wurde eine Blutabnahme angeordnet.

Geht es um die Konsequenzen solcher Handlungen, wird schnell klar, dass Trunkenheit am Steuer in Deutschland äußerst ernst genommen wird. Ein Fahrer gilt laut § 316 StGB bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille als fahruntüchtig, ab 1,1 Promille sogar als strafbar. Die Strafen reichen von Geldbußen über Führerscheinentzüge bis hin zu Freiheitsstrafen, vor allem bei Wiederholungstätern. Dass ein Nachweis erbracht werden muss, dürfte Loboda nicht entgangen sein. Ein bloßer Verdacht allein genügt nicht für eine Verurteilung, hier sind klare Beweismittel erforderlich, wie z. B. eine direkte Beobachtung durch Polizeibeamte oder Zeugenaussagen über den Alkoholkonsum und die Fahrzeugführung.

Warum blieb Loboda nicht stehen? Dies bleibt unklar, da er offenbar beim Versuch zu flüchten zwei Polizistinnen leicht verletzte. Loboda selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe, Gewalt angewandt zu haben oder geflüchtet zu sein. Dennoch hat er bereits seine schriftliche Entschuldigung eingereicht und plant, bei der nächsten Fraktionssitzung ernsthaft über die Situation zu sprechen. Dies bestätigte auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Kuhn, der bereits öffentlich Druck auf Loboda ausübt, auch sein Mandat in der Bezirksversammlung zurückzugeben.

Loboda selbst ist nicht nur ein Gesicht der CDU in Eimsbüttel, sondern auch stellvertretender Landesvorstand der Hamburger Jungen Union. Es ist abzuwarten, ob diese Vorfälle zu einem endgültigen Ende seiner politischen Karriere führen. Die Ungewissheit über die Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit oder gar eines möglichen Ausschlusses aus der Fraktion schwirrt in der Luft.

Die Grundlegenden möglichen Strafen:

  • Betrag zwischen 0,5 und 1,09 Promille: Mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
  • Über 1,1 Promille: Geldstrafe und bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
  • Führerscheinentzug: Können mehrere Monate bis Jahre andauern.

Die Ursache für solche Taten könnte tiefer liegen: Fehlende Prävention und Aufklärung über die Gefahren von Alkohol am Steuer sind zentrale Themen. Die Verantwortung tragen nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch das soziale Umfeld. Schließlich sollte jeder von uns wissen, welche Alternativen es zum Autofahren gibt und wie wichtig die eigene Alkoholtoleranz ist.

In der Sache Loboda bleibt festzuhalten, dass er sich derweil einer ernsten Auseinandersetzung mit seiner eigenen Handlungsweise stellen muss. Die Öffentlichkeit und die politischen Gremien werden genau beobachten, wie er mit dieser heiklen Situation umgehen wird. Vertieft sich der Verdacht und wird er möglicherweise gar verurteilt, könnte das nicht nur das Ende seiner politischen Laufbahn, sondern auch seiner persönlichen Integrität bedeuten. Ein schwieriger Stand für einen Mann, der einst hoch im Kurs stand und nun mit einem gewaltigen Schatten zu kämpfen hat.