Grüne Ministerin fordert Dauergewahrsam für Gefährder – Was steckt dahinter?
Rheinland-Pfalz fordert rechtlichen Dauergewahrsam für gefährliche Ausreisepflichtige; Dobrindts Vorschläge lösen Debatten aus.

Grüne Ministerin fordert Dauergewahrsam für Gefährder – Was steckt dahinter?
In den letzten Wochen hat das Thema Ausreisegewahrsam für ausreisepflichtige Gefährder und Straftäter in Deutschland an Dynamik gewonnen. Katharina Binz, die Integrationsministerin von Rheinland-Pfalz und Mitglied der Grünen, hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dass solche Personengruppen in Dauer-Gewahrsam genommen werden sollten. Sie betont, dass es notwendig sei, diese Menschen unbefristet in Abschiebehaft zu halten, um ihr Abtauchen zu verhindern. Dies geht aus einem Bericht von FOCUS online hervor, der die aktuellen politischen Bestrebungen umreißt, die möglicherweise eine Gesetzesänderung zur Folge haben könnten, um diese Maßnahme zu ermöglichen FOCUS online berichtet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ebenfalls einen Vorschlag unterbreitet: Er möchte die Abschiebehaft auf 24 Monate verlängern und im Zweifel auch bei gefährlichen Personen, die als nennenswerte Bedrohung gelten, von zeitlichen Begrenzungen absehen. Während Dobrindts Ansatz auf reges Interesse stößt, gibt es auch Kritiker, wie Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), der den Vorschlag als verfassungswidrig bezeichnet.
Politische Unterstützung und Widerstand
Die Reaktionen aus den Bundesländern sind gemischt. Laut den Informationen aus dem Bericht sind die meisten Bundesländer, auch solche unter SPD-Führung, offen für eine Novellierung der aktuellen Regelungen. Das Integrationsministerium von Rheinland-Pfalz unterstützt die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inhaftierung ausreisepflichtiger Gefährder und Straftäter. Besonders Baden-Württemberg hat sich für Dobrindts Initiative ausgesprochen und setzt sich verstärkt für die Einrichtung von Ausreisezentren ein.
Die AfD hat in diesem Zusammenhang einen Antrag eingebracht, der fordert, ausreisepflichtige Personen, insbesondere solche mit Vorstrafen, noch effektiver in Ausreisegewahrsam zu nehmen. Diesen Antrag hat der Bundestag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Die AfD beantragt, dass im Sinne der öffentlichen Sicherheit die Haft für bis zu sechs Monate angeordnet werden kann, ohne dass zuvor eine Ausreisefrist festgelegt werden muss. Hier berichtet der Bundestag.
Gesetzliche Grundlagen und Bedingungen
Der bestehende rechtliche Rahmen erlaubt bereits die Anordnung von Ausreisegewahrsam ohne spezifische Haftgründe für eine Dauer von bis zu 28 Tagen. Fluchtgefahr ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Grundvoraussetzungen sind unter anderem, dass die Ausreisefrist abgelaufen ist und eine Abschiebung innerhalb der nächsten 28 Tage möglich ist. Es müssen jedoch mindestens einer von vier vorgegebenen Gründen für den Gewahrsam vorliegen, wie beispielsweise eine fortgesetzte Verletzung der Mitwirkungspflichten oder eine Verurteilung wegen einer begangenen Straftat so erklärt Asyl.net.
Die Diskussion um den Ausreisegewahrsam wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern zeigt auch die unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Parteien und Länder über den Umgang mit Gefährdern. Während einige den Weg einer strengeren Regelung beschreiten wollen, haben andere Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit dieser Maßnahmen. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich die politische Landschaft hier weiterentwickelt und ob die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden können.