Abgezockt auf dem Supermarktparkplatz: Strafzettel sorgt für Ärger!

Neubrandenburg: Kunden ärgern sich über hohe Vertragsstrafen beim Parken vor Supermärkten. Tipps zur Anfechtung und Infos zur Regelung.
Neubrandenburg: Kunden ärgern sich über hohe Vertragsstrafen beim Parken vor Supermärkten. Tipps zur Anfechtung und Infos zur Regelung. (Symbolbild/MND)

Abgezockt auf dem Supermarktparkplatz: Strafzettel sorgt für Ärger!

Neubrandenburg, Deutschland - In Neubrandenburg sorgt eine strenge Parkraumbewirtschaftung für Unmut unter den örtlichen Kunden. Besonders betroffen sind Rentner wie Josef Augustin, der sich kürzlich über eine Vertragsstrafe von 29,90 Euro ärgerte, die ihm nach einem Einkauf in einem Netto-Supermarkt aufgebrummt wurde. Bei einem Parkplatzbesuch stellte Augustin seine Parkuhr ordnungsgemäß ein und hatte einen Einkaufszettel als Nachweis. Dennoch war ihm nicht zu helfen, als die Marktleitung auf die beauftragte Parkraumbewirtschaftung der Fair Parken GmbH verwies. Viele andere Kunden scheinen ähnliche Erfahrungen gemacht zu haben. Laut Nordkurier sollen sogar zwei Parkscheiben mit unterschiedlichen Ankunftszeiten Grund für die Strafe gewesen sein. Ein kontroverses Thema, das sicherlich weitere Diskussionen hervorrufen wird.

Doch wie ist das rechtlich zu betrachten? Parkplätze von Supermärkten gelten als Privatgrundstücke, wodurch die Fair Parken GmbH berechtigt ist, die Parkzeit zu überwachen. Bei Überschreitung der erlaubten Parkdauer oder Vergessen einer Parkscheibe kann ein Strafzettel ausgestellt werden. Diese Art von Ticket ist allerdings keine Bußgeldbescheid, sondern eine Vertragsstrafe, die laut Bussgeldkatalog nicht höher als 30 Euro ausfallen darf. Informiert werden müssen die Kunden über die geltenden Parkregeln, idealerweise durch gut sichtbare Hinweisschilder am Parkplatz.

Vertragsstrafen und Stornierungsmöglichkeiten

Immer wieder kommt es zu Verwirrungen, da die Beschilderung an den Parkplätzen oft nicht ausreichend ist. Fehlen Hinweise oder sind sie schlecht lesbar, können Kunden gegen die Strafe Widerspruch einlegen und die Zahlung verweigern. Dies geht auch aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor, das die Betriebsinhaber dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe hinzuweisen. Ein Widerspruch kann laut der selben Quelle auch gerechtfertigt sein, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht der Fahrzeughalter war oder die Strafe als unverhältnismäßig hoch empfunden wird.

Für Josef Augustin und andere Betroffene gibt es zumindest die Möglichkeit, ihre Strafe unter bestimmten Bedingungen zu stornieren. Wer einen Kassenbon vorlegen kann, der belegt, dass die maximal erlaubte Parkdauer eingehalten wurde, hat gute Chancen. Fair Parken bietet dazu an, die Vorgänge per Telefon, E-Mail oder Post zu stornieren. In einigen Fällen zeigte das Unternehmen Kulanz und stornierte bereits ausgestellte Strafen.

Die richtige Parkscheibe und ihre Bedeutung

Ein interessanter Aspekt ist, dass die Verwendung mehrerer Parkscheiben in einem Fahrzeug als Versuch gewertet werden kann, die Ankunftszeit zu verschleiern. Daher bitten die Betreiber die Kunden, darauf zu achten, immer nur eine korrekt eingestellte Parkscheibe auszulegen. Dies gilt nicht nur für Neubrandenburg, sondern ist eine allgemeine Regelung, die bei parkenden Fahrzeugen auf Privatparkplätzen überall Anwendung findet, wie die Informationen im Bussgeldkatalog verdeutlichen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um Parkraumbewirtschaftung und Vertragsstrafen in Neubrandenburg entwickeln wird. Fest steht jedoch: Das Parken in der Stadt kann zur echten Herausforderung werden, besonders für ältere Bürger, die möglicherweise nicht mit der strengen Überwachung vertraut sind. Ein Appell an die Parkplatzbetreiber wäre in diesem Zusammenhang mehr Transparenz und eine bessere Beschilderung, um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden.

Details
OrtNeubrandenburg, Deutschland
Quellen