Prozess um tödlichen Messerangriff in Schwerin: Täter floh durch Europa

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Prozessbeginn gegen einen 25-Jährigen wegen Totschlags an einem Afghanen in Schwerin, tatort Einkaufszentrum. Verhandlung bis Januar 2026.

Prozessbeginn gegen einen 25-Jährigen wegen Totschlags an einem Afghanen in Schwerin, tatort Einkaufszentrum. Verhandlung bis Januar 2026.
Prozessbeginn gegen einen 25-Jährigen wegen Totschlags an einem Afghanen in Schwerin, tatort Einkaufszentrum. Verhandlung bis Januar 2026.

Prozess um tödlichen Messerangriff in Schwerin: Täter floh durch Europa

Am 1. November 2025 beginnt am Landgericht Schwerin ein Prozess, der die Region in Atem hält. Im Fokus steht ein 25-jähriger angeklagter Landsmann eines 17-jährigen afghanischen Opfers, das im Februar 2025 im Schlosspark-Center Opfer einer tödlichen Messerattacke wurde. Der Vorwurf lautet auf Totschlag. Besonders tragisch: das Opfer erlag seinen schweren Verletzungen, nachdem der Täter nach einem Streit mit einem 13 cm langen Messer auf ihn einstach und sechs Stich- sowie zwei Schnittverletzungen zufügte. Das Opfer verstarb infolge eines hohen Blutverlustes im Krankenhaus.

Die Geschehnisse der Tat waren dramatisch; der Angeklagte forderte das Opfer und einen dritten Begleiter zum Hinausgehen auf, bevor er die tödliche Attacke ausführte. Nach der Tat floh er durch mehrere europäische Länder, darunter Hamburg, Köln, Paris und England. Am 19. April 2025 konnte er schließlich in London festgenommen werden, nachdem Zielfahnder des Landeskriminalamtes MV Hinweise auf seinen Aufenthaltsort erhielten. Bei seiner Vorführung vor dem Haftrichter schwieg der Angeklagte.

Geplante Verhandlungstage

Der Prozess wird ab dem 13. November 2025 über insgesamt zwölf Verhandlungstage hinweg stattfinden und voraussichtlich bis Ende Januar 2026 andauern, mit einem Urteil, das am 30. Januar 2026 erwartet wird. Die Intensität und Tragik des Falls werfen bereits jetzt einen Schatten auf die bevorstehenden Verhandlungen.

Ein weiterer Prozess in Schwerin

Gegen sie läuft eine Anklage wegen gewerbsmäßiger Schleusung in 34 Fällen. Es wurde ein Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt, der der Angeklagten bis zu vier Jahre und einen Monat Haft zusichert, im Gegenzug für ihr Geständnis. Die Verhandlungen sollen am 29. Oktober fortgesetzt werden, mit einem Urteil, das am 30. Oktober fallen soll. Die Angeklagte betrieb ihre Prostitutionsstätten von März 2020 bis Januar 2024, wobei sich vor allem Frauen, aber auch einige Männer aus Thailand, anboten.

Die Entwicklungen in diesen Prozessen verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen die Justiz in Norddeutschland konfrontiert ist. Während ein Prozess die Fragen nach Gewalt und Flucht aufwirft, thematisiert ein anderer die Illegalität und Ausbeutung im Bereich der Prostitution.