Raser überfährt fast Polizistin: Gericht verhängt Bewährungsstrafe!
Ein Autofahrer ohne Führerschein gefährdet Polizeibeamtin bei Verfolgungsjagd in Neubrandenburg. Gericht verhängt Bewährungsstrafe.

Raser überfährt fast Polizistin: Gericht verhängt Bewährungsstrafe!
In der Müritz-Region sorgte ein Vorfall am 26. Juni 2023 für viel Aufregung. Ein 35-jähriger Autofahrer aus der Gegend hatte es offenbar eilig und entblößte sich als Raser. Wie der Nordkurier berichtet, floh der Mann vor der Polizei und warf dabei fast eine Beamtin mit seinem Auto über den Haufen.
Der Vorfall ereignete sich auf der Landesstraße 24 zwischen Röbel und Sietow. Als die Polizei auf das auffällige, rote Auto aufmerksam wurde, versuchte der Fahrer zunächst, einer Kontrolle zu entkommen. Er bremste ab, beschleunigte dann jedoch rasant. Eine Polizeibeamtin konnte sich nur in letzter Sekunde hinter einer Leitplanke retten, um nicht unter die Räder zu kommen.
Flucht und Folgen
Nachdem die Polizei ein Nagelbrett ausgelegt hatte, um den Raser zu stoppen, fuhr dieser trotz beschädigter Reifen bis nach Röbel, wo er schließlich zu Fuß gestoppt werden konnte. Der Angeklagte, der bereits elf Vorstrafen hat, darunter wegen Urkundenfälschung und mehrfachen Diebstahls, versuchte seine Taten zu erklären, indem er die Flucht als „dumme Sache“ bezeichnete. Er gab zu, am Abend vor der Tat Kokain konsumiert zu haben und war mit einem Bekannten im Auto unterwegs, der jedoch entkommen konnte.
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den Mann und fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung sowie ein dreijähriges Fahrverbot. Es stellt sich die Frage: Was hat ihn zu dieser verhängnisvollen Tat bewogen?
Urteil und Ausblick
Das Schöffengericht sprach schließlich ein Urteil, das zwei Jahre Haft auf Bewährung, ein dreijähriges Fahrverbot und eine Geldzahlung von 3000 Euro beinhaltete. Der Richter betonte, dass in der Regel eine Haftstrafe nicht mit Bewährung vereinbar sei, jedoch wäre dies in diesem Fall ein zu großer Eingriff in das Leben des Angeklagten. Der Angeklagte äußerte den Wunsch, sich bei der betroffenen Polizistin zu entschuldigen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Damit bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Lehren aus diesem Vorfall gezogen werden.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall, dass rasendes Fahren und Drogenkonsum in Kombination äußerst gefährlich sind und nicht nur für den Fahrer, sondern auch für Unbeteiligte gravierende Folgen haben können. Es bleibt zu hoffen, dass die Betroffenen gut mit diesem schockierenden Erlebnis umgehen können und aus den Konsequenzen entsprechende Lehren ziehen.