Warnung vor Geruchsbelästigung: Brand in Goldberg sorgt für Alarm!
Am 16.10.2025 warnt die Leitstelle Ludwigslust-Parchim vor Geruchsbelästigung durch einen Brand in Goldberg; Fenster geschlossen halten.

Warnung vor Geruchsbelästigung: Brand in Goldberg sorgt für Alarm!
Im beschaulichen Stadtbereich Goldberg in Mecklenburg-Vorpommern geht es derzeit etwas “duftend” zu. Die Leitstelle Ludwigslust-Parchim hat heute um 05:33 Uhr eine Warnung vor *Geruchsbelästigung* herausgegeben, die auf einen Brand in einem Gebäude zurückzuführen ist. Auch wenn das Feuer glücklicherweise keine akute Gefahr darstellt, sollten die Anwohner besser vorsichtig sein und Fenster sowie Türen geschlossen halten.
Was genau passiert ist? Laut der News.de ist die Geruchsbelästigung zwar unangenehm, aber die Gefahr durch die entstehenden Dämpfe wird als gering eingestuft. Es bleibt dennoch nicht ganz folgenlos: Kopfweh, Übelkeit und Schwindel könnten mögliche Begleiterscheinungen von solch einer Geruchsbelästigung sein. Experten empfehlen daher, die Belüftung auszuschalten und die körpereigenen Alarmzeichen ernst zu nehmen.
Was versteht man unter Geruchsbelästigung?
Wenn man von Geruchsbelästigung spricht, geht es nicht nur um eine triviale Unannehmlichkeit. Die Juraforum erklärt, dass es sich dabei um eine störende oder sogar gesundheitsschädigende Wahrnehmung von Gerüchen handelt. Rechtlich gesehen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) diese Angelegenheit. Grünes Licht gibt es für Gerüche, die die “Grenzen des Zumutbaren” nicht überschreiten. Sollte eine erhebliche Belästigung festgestellt werden, haben Betroffene das Recht, Rechtsmittel einzulegen oder sogar eine Unterlassungsklage zu führen.
Die Geruchsbelästigung wird nicht nur von der Intensität, sondern auch von der Häufigkeit und der Dauer bestimmt. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass regelmäßiges Laubverbrennen eines Nachbarn als erhebliche Belästigung angesehen werden kann. So kann unter Umständen eine Unterlassung eingeklagt werden, wenn der Nachbar die schädlichen Dämpfe nicht freiwillig unterlässt.
Technische Richtlinien und Handlungsanweisungen
Bezüglich der Verantwortlichkeit kommen die Informationsplattformen ins Spiel. Hier sind spezifische Richtlinien bezüglich des Immissionsschutzes festgelegt, damit der gesetzliche Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auch tatsächlich eingehalten werden kann. Für den Fall, dass sich Geruchsbelästigungen häufen, ist es wichtig, nicht nur mit dem Verursacher zu sprechen, sondern auch die zuständigen Behörden einzuschalten, um eine Lösung zu finden.
Die aktuellen Geschehnisse in Goldberg machen einmal mehr deutlich, wie wichtig das Bewusstsein für Umwelteinwirkungen ist und welche rechtlichen Mittel den Bürgern zur Verfügung stehen. Eine rasche Entwarnung der Leitstelle wird erwartet, doch die betroffenen Bewohner sollten gut auf ihre Gesundheit achten und die gegebenen Empfehlungen beherzigen.