Einbrecher trotz Einreisesperre gefasst: Verstecktes Diebesgut entdeckt!

Einbrecher trotz Einreisesperre gefasst: Verstecktes Diebesgut entdeckt!

Pasewalk, Deutschland - Am 14. Juli 2025 wurde ein gesuchter Einbrecher am deutsch-polnischen Grenzübergang Pomellen geschnappt. Der 45-jährige Rumäne war auf der Autobahn A11 von Stettin nach Berlin unterwegs, als die Polizei ihn festnahm. Zuvor war gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel ausgesprochen worden, nachdem er bereits zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt worden war. Interessanterweise hatte er bereits einen Teil seiner Strafe abgesessen und sollte eigentlich im Februar 2025 in seine Heimat abgeschoben werden. Diese Planung scheiterte jedoch, da sein Strafrest ausgesetzt war und zudem eine Wiedereinreisesperre gegen ihn bestand, wie Nordkurier berichtet.

Bei der Festnahme fanden die Ermittler im Fahrzeug des Mannes eine beachtliche Menge an wertvollen Gegenständen – darunter Silberbesteck, Silberserviertafeln, Schmuck und Uhren – deren Herkunft noch unklar ist. Die Polizei geht davon aus, dass diese Dinge aus Skandinavien stammen und hat sie zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt. Der Mann wird nun aufgrund des Verdachts auf Hehlerei weiterverfolgt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Einreisesperren sind in Deutschland eine ernstzunehmende Angelegenheit. Sobald einem Ausländer eine Abschiebung oder Ausweisung droht, erhält er in der Regel eine Einreisesperre. Laut Fachanwalt kann eine solche Sperre für einen bestimmten Zeitraum, jedoch nicht länger als fünf Jahre, verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen kann die Frist sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn der Betroffene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Das Aufenthaltsgesetz (§ 11 AufenthG) legt fest, dass ein abgeschobener oder ausgewiesener Ausländer nicht erneut ausreisen darf. Dabei werden Einreise- und Aufenthaltsverbote im Ausländerzentralregister, INPOL und im Schengener Informationssystem (SIS) vermerkt. Wer sich nicht daran hält und illegal erneut einreist, muss mit harten Strafen rechnen. Diese können bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder hohen Geldstrafen führen.

Die Folgen eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren gegen ausländische Staatsangehörige kann weitreichende Folgen haben. Viele Betroffene sind sich der Konsequenzen oft nicht bewusst und gehen unvorbereitet in Vernehmungen, was fatale Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus haben kann, wie anwalt.de beschreibt. Eine rechtskräftige Verurteilung kann, insbesondere bei schweren Straftaten, zur Ausweisung führen.

Bei der Abwägung zwischen Ausweisungsinteresse und Bleibeinteresse spielt die Schwere der Straftat eine wichtige Rolle. Bei einer Verurteilung, die mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe umfasst, wird in der Regel die Ausländerbehörde informiert, was häufig zur Meldung an die entsprechenden Stellen führt. Für ausländische Beschuldigte ist es daher ratsam, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche negative Folgen zu vermeiden und das Aufenthaltsrecht zu sichern.

Der festgenommene Rumäne wird nun in das Gefängnis nach Neustrelitz gebracht, wo er die restlichen zweieinhalb Monate seiner Haftstrafe absitzen muss. Das Verfahren zieht weitere Ermittlungen nach sich, und es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickeln wird.

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OrtPasewalk, Deutschland
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