Feuerwehrführung in Neubrandenburg: Unerwartete Abberufungen im Dezember!
Feuerwehr Neubrandenburg verabschiedet sich von Gemeindewehrführung: Abberufung ohne Fehlverhalten am 11. Dezember 2025.

Feuerwehrführung in Neubrandenburg: Unerwartete Abberufungen im Dezember!
In Neubrandenburg sorgt ein bevorstehendes, aber auch umstrittenes Votum für Aufregung. Der Gemeinderat diskutiert aktuell die Abberufung von Danny Jacobs und Jessica Doll aus ihren Ämtern als Gemeindewehrführer und stellvertretende Gemeindewehrführerin. Diese Entscheidung soll am 11. Dezember in der Sitzung der Stadtvertreter endgültig getroffen werden. Wenig erfreulich ist die Tatsache, dass den beiden Feuerwehrleuten kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Das bestätigt sowohl Björn Bromberger von der CDUplus-Fraktion als auch Oberbürgermeister Nico Klose, der parteilos tätig ist. Die Situation hat jedoch etwas ganz anderes zu tun: Es geht um die Einhaltung von Gesetzen.
Laut dem Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern entspricht die derzeitige Besetzung der Gemeindewehrführung nicht den geltenden Vorgaben des Brandschutzgesetzes des Bundeslandes. Insbesondere in Städten mit einer Berufsfeuerwehr, zu denen Neubrandenburg gehört, ist die Bildung einer eigenständigen Gemeindewehrführung nicht vorgesehen. „Es sei notwendig, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Diese gesetzliche Anforderung sorgt nun für eine Verwechslung innerhalb der Feuerwehr, was sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Ordnung in den Reihen der Helfer beeinträchtigen könnte.
In der Stadt Neubrandenburg gab es bereits mehrere Versuche, die Abberufung durch verschiedene Schreiben an das Innenministerium abzuwenden, jedoch blieben diese ohne Erfolg. Jacobs und Doll müssen nun zum Jahresende bedauerlicherweise auch aus ihrem Ehrenbeamtenverhältnis ausscheiden.
Hintergrund der Diskussion
Der Fall von Jacobs und Doll ist keineswegs isoliert. Vielmehr zeigt er, wie wichtig es ist, gesetzlichen Vorgaben und regionalen Besonderheiten im Bereich des Brandschutzes Rechnung zu tragen. Das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen in Mecklenburg-Vorpommern definiert nicht nur die Strukturen und Abläufe innerhalb der Feuerwehren, sondern unterstreicht auch die Verantwortung der Stadtverwaltungen, in diesen Angelegenheiten eine klare Linie zu verfolgen ([brand-kats-mv] berichtet darüber).
Das Thema zieht sich durch ganz Deutschland, wie zahlreiche Berichte über Feuerwehreinsätze in den letzten Wochen zeigen. Sei es der Brand eines historischen Gebäudes in Hamburg oder Rettungseinsätze in Dortmund, die Arbeit und Koordination der Feuerwehren sind von zentraler Bedeutung und erfordern die volle Unterstützung durch die jeweilige Stadtregierung. Die Fachvorschriften und organisatorischen Rahmenbedingungen sind also nicht nur Gesetzesbuchstaben, sondern vital für die Sicherheit der Bürger ([feuerwehr] zeigt aktuelle Einsätze).
Die Entscheidung der Stadt Neubrandenburg kann als Anlass genommen werden, um allgemeine Standards und Bestimmungen im Umgang mit der Feuerwehr zu überdenken. Schließlich hängt nicht nur die Einsatzfähigkeit, sondern auch die Akzeptanz der Feuerwehr in der Bevölkerung von einem reibungslosen, rechtlich sicheren Betrieb ab.
Insgesamt bleibt die Frage, wie Städte und Gemeinden die rechtlichen Vorgaben im Blick behalten können, ohne die engagierten Ehrenamtlichen zu benachteiligen. Das Bestreben nach einem gerechten Ausgleich zwischen Gesetz und praktischer Umsetzbarkeit ist und bleibt eine Herausforderung, die auch in Zukunft auf die Kommunalpolitik zukommen wird.