Keine Maklergebühren: Exklusive Immobilie jetzt direkt vom Verkäufer!

Keine Maklergebühren: Exklusive Immobilie jetzt direkt vom Verkäufer!

Pasewalk, Deutschland - Am 19. Juli 2025 wird in der Region ein interessanter Einblick in die Welt der Immobilienverkäufe geboten. Ein aktuelles Angebot von Wohnglück zeigt, wie der Verkauf einer Immobilie ohne Maklervertrag ablaufen kann. Hierbei trägt der Verkäufer die Vergütung für die Vermittlung, während der Immobilienmakler ausschließlich als Interessenvertreter des Verkäufers fungiert. Dies bedeutet, dass Interessenten keinen Maklervertrag unterzeichnen müssen, selbst nicht bei einer Besichtigung oder einem Kaufpreisangebot.

Mit der klaren Regelung, dass der angegebene Kaufpreis der derzeitige Angebotspreis ist und bei hoher Nachfrage ansteigen kann, wird dem potenziellen Käufer Frische und Spannung im Verhandlungsprozess vermittelt. Zudem ist auch beim Notarvertrag jederzeit ein Zwischenverkauf möglich, was einen weiteren Aspekt der Flexibilität betont.

Maklervertrag und dessen Varianten

Wer sich für den traditionelleren Weg über einen Makler entscheidet, sollte die verschiedenen Varianten eines Maklervertrags kennen. Wie Immoverkauf24 erklärt, gibt es drei Hauptformen: den einfachen Auftrag, den Makleralleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Jeder dieser Verträge hat seine eigenen Vor- und Nachteile und bietet unterschiedlichen Grad an Sicherheit und Engagement für den Eigentümer.

Beim einfachen Auftrag hat der Eigentümer die größte Freiheit, da er mehrere Makler beauftragen oder die Immobilie auch selbst anbieten kann. Der Nachteil ist allerdings eine geringe Motivation des Maklers, da seine Entlohnung unsicher ist. Der Makleralleinauftrag hingegen verpflichtet den Makler schriftlich zur aktiven Verkaufsförderung, bietet aber dem Eigentümer die Möglichkeit, ohne Provision privat zu verkaufen.

Vertragliche Aspekte und Provisionsregelungen

Ein qualifizierter Alleinauftrag gibt dem Makler schließlich die meisten Rechte, indem der Eigentümer verpflichtet ist, alle Interessenten an den Makler zu verweisen. Bei Nichteinhaltung kann es sogar zu Schadenersatzforderungen kommen. Laut Gute Makler entstehen die häufigsten Missverständnisse bei der Unterscheidung zwischen einfachem Makleralleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag.

Berichten zufolge gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision, jedoch kann die Provision zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt werden. Üblicherweise liegt der Höchstsatz bei etwa 6 % zuzüglich Umsatzsteuer, was je nach Bundesland variiert. Zudem ist die Zahlung der Provision flexibel und kann über eine Courtageteilung geregelt werden.

Zusammenfassend zeigen die derzeitigen Angebote und Möglichkeiten, dass sowohl private Verkäufe ohne Maklervertrag als auch die traditionellen Wege über verschiedene Maklerverträge weiterhin reelle Optionen für Immobilieneigentümer sind. Wichtig ist, sich gut zu informieren und die für die eigene Situation passende Variante auszuwählen.

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OrtPasewalk, Deutschland
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