Geflügelpest-Warnung: Ausbrüche im Landkreis Rostock erfordern Vigilanz!
Aktuelle Geflügelpestausbrüche im Landkreis Rostock erfordern erhöhte Wachsamkeit. Risikoeinschätzung des FLI zeigt anhaltende Gefahr.

Geflügelpest-Warnung: Ausbrüche im Landkreis Rostock erfordern Vigilanz!
Die Nachricht ist nun schwarz auf weiß: In Mecklenburg-Vorpommern sind letzte Woche gleich zwei Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt worden. Dies bestätigt die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler Instituts (FLI), die auf ein beständiges Eintragsrisiko für hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAI) des Subtyps H5N1 hinweist. Besonders beunruhigend ist, dass ein weiterer Ausbruch zu Beginn des Monats bei Legehennen in Schleswig-Holstein zu verzeichnen war. Angesichts dieser Entwicklungen ist es unerlässlich, die Überwachung der Geflügelbestände nochmals zu intensivieren.
Das FLI, das die Situation am 09. September 2025 bewertet hat, stuft das Eintragsrisiko derzeit als gering ein. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn Freilandhaltungen sind besonders gefährdet, da es nahezu unmöglich ist, Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Mit der erhöhten Wildvogeldichte, die durch den Vogelzug in vielen Regionen zu erwarten ist, ist eine engmaschige Überwachung gefragt. Das FLI empfiehlt, Anzeichen einer Infektion frühzeitig zu erkennen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Geflügelpest und ihre Ursachen
Die Geflügelpest, besser bekannt als Vogelgrippe, ist ein Virus, das vor allem durch den Subtyp H5N1 in Deutschland regelmäßig auftritt. Die Problematik wird zusätzlich verstärkt durch sporadische Fälle von HPAI bei Wildvögeln. Ein Rückblick auf den Zeitraum von November 2024 bis Februar 2025 zeigt, dass es in Deutschland 40 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel gegeben hat. Aber keine Sorge: Die Gefahr für Menschen ist aktuell als gering einzustufen, auch wenn HPAI H5N1 als potenzieller Zoonose-Erreger gilt.
Die Herausforderung bleibt jedoch groß – etwa seit 2024 sind aus den USA Fälle bekannt, wo die Geflügelpest auch auf Milchkuhbestände übergreift. Das Euter infizierter Milchkühe scheint dabei ein geeigneter Nährboden für die Virusvermehrung zu sein. Glücklicherweise gibt es in Deutschland bislang keine Hinweise auf derartige Übertragungen auf Rinder oder in der Milchproduktion. Dennoch wird die Situation genau beobachtet, und die zuständigen Behörden empfehlen Vorsichtsmaßnahmen für Reisende in die USA und für die heimischen Tierhalter.
Vorsichtsmaßnahmen und Handlungsbedarf
Im Kampf gegen die Geflügelpest sind Hygiene- und Schutzmaßnahmen von überragender Bedeutung. Jeder Geflügelhalter ist gesetzlich verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Bei Kontakt mit toten Vögeln sollten Vorsichtsmaßnahmen unbedingt beachtet werden, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden. Darüber hinaus erfolgt in Niedersachsen eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, um die Lage zu bewerten und mögliche Handlungsbedarfe zu identifizieren. Dies geschieht nicht nur auf nationaler, sondern auch auf politischer Ebene.
Die Bekämpfung der Tierseuche erfolgt in Deutschland auf Grundlage der Geflügelpestverordnung, die eine harmonisierte Herangehensweise innerhalb der EU sicherstellt. Momentan wird auch eine präventive HPAI-Impfung von Geflügel in Deutschland geprüft, um künftige Ausbrüche besser handhaben zu können. Das Thema bleibt also hochaktuell und erfordert das Augenmerk von Landwirten, Experten und der Politik, um die Teilsituation unter Kontrolle zu halten.
Wichtig bleibt: Regelmäßige Überprüfungen der Biosicherheitsmaßnahmen und die Sensibilisierung aller Beteiligten sind essenziell, um die Ausbreitung der Geflügelpest rechtzeitig zu verhindern. Ein wachsames Auge auf die Gesundheitslage und eine enge Kommunikation in der Land- und Tierhaltung sind nun dringend gefragt.
Bleiben Sie informiert und schützen Sie Ihre Bestände!
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseiten: Friedrich-Loeffler-Institut, BMEL, Niedersachsen Tierseucheninfo.