Radfahrer stoppen Zug auf Rügen – Polizei leitet Strafverfahren ein!

Radfahrer stoppen Zug auf Rügen – Polizei leitet Strafverfahren ein!
Sassnitz, Deutschland - Ein ungewöhnlicher Vorfall hat sich kürzlich auf der idyllischen Ostseeinsel Rügen ereignet, der nicht nur die Radfahrer in den Fokus rückte, sondern auch die Polizei auf den Plan rief. Am 12. Juni 2025, zwischen den Bahnhöfen Sassnitz und Lietzow, standen zwei Radfahrer auf den Bahngleisen und waren offenbar auf der Suche nach dem richtigen Weg. Im Schlepptau hatten sie ein abgestellt E-Bike, was einen herannahenden Regionalexpress zwingend zur Gefahrenbremsung zwang, um einen Unfall zu verhindern.
Die 62-jährige Frau und der 58-jährige Mann aus Niedersachsen waren sichtlich verloren und fragten die Triebfahrzeugführerin nach dem besten Weg. Dies führte dazu, dass die Bundespolizei informiert werden musste und die beiden ungebetenen Gäste aus dem Gleisbereich geleitet wurden. Zum Glück wurden keine Personen- oder Sachschäden gemeldet, doch der Vorfall hatte massive Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Insgesamt vier Züge hatten durch den gefährlichen Eingriff eine Verspätung von 53 Minuten.
Eingreifen der Behörden
Die Bundespolizei, zuständig für den grenzpolizeilichen Schutz und die bahnpolizeilichen Aufgaben in der Region, nahm den Vorfall ernst und leitete ein Strafverfahren ein. Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr ist in Deutschland durchaus kein Kavaliersdelikt: Die Strafen können von Geldbußen bis hin zu jahrelanger Haft reichen, sollte der Fall als besonders schwerwiegend eingestuft werden. Die Polizei wies auch nachdrücklich darauf hin, dass sich die Radfahrer der Gefährlichkeit ihres Handelns nicht bewusst waren und dass der Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich sein kann, da Züge sich oft lautlos nähern und die Sogwirkung ernsthafte Verletzungen nach sich ziehen kann.
„Die Nutzung offizieller Übergänge wird dringend empfohlen. Der Gleisbereich ist für Unbefugte tabu“, unterstrich ein Beamter der Bundespolizeiinspektion Stralsund. Die Inspektion ist zuständig für die Sicherheit auf den Bahnhöfen und Schienen und beschäftigte etwa 2600 Mitarbeiter, die sich um verschiedenste Aufgaben im Bereich der Verkehrs- und Umweltpolizei kümmern.
Ein Blick auf die rechtlichen Aspekte
In rechtlicher Hinsicht wurde der Vorfall nicht nur aus der Sicht der Polizeibehörden betrachtet. Ein vorhergehender Fall, der im Zusammenhang mit § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB steht, zeigt, welche Konsequenzen ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach sich ziehen kann. Ein Beispiel hierzu beschreibt das Bedürfnis nach einer konkreten Gefährdung, die immer dann gegeben ist, wenn das Leben oder die Gesundheit von Personen in Gefahr gebracht wird. Das Oberlandesgericht hat hierbei auch klargestellt, dass die Erkennbarkeit der Bahnstrecke eine Rolle bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit spielt. Es bleibt abzuwarten, welche weitreichenden juristischen und rechtlichen Folgen die Radfahrer aus Niedersachsen wirklich zu tragen haben werden.
In diesem Fall hat der Vorfall nicht nur zur Verspätung der Züge geführt, sondern auch ein Licht auf die Sicherheitsrisiken geworfen, die durch Unachtsamkeit und Missverständnisse entstehen können. Während sich die Radfahrer sicher nur nach dem Weg erkundigen wollten, hat ihr Handeln die Gefahren im Gleisbereich mehr als deutlich gemacht.
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Ort | Sassnitz, Deutschland |
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