Ziegenschreck im Streichelgehege: Frau fordert 31.000 Euro Schmerzensgeld!
Im Streichelgehege in Stralsund klagt eine Frau gegen einen Vogelpark nach einem Ziegenvorfall. Gerichtsurteil am 23. Dezember erwartet.

Ziegenschreck im Streichelgehege: Frau fordert 31.000 Euro Schmerzensgeld!
Im Vogelpark Marlows in Mecklenburg-Vorpommern geht es zur Sache: Ein Vorfall im Streichelgehege sorgt für rechtlichen Wirbel. Am 12. Juli 2023 wurde eine 63-jährige Frau aus dem Landkreis Wittenberg bei ihrem Besuch von einer Ziege zu Fall gebracht, was zu einer Knieoperation und einer langen Krankheitsphase führte. Salus BKK, die Krankenkasse der Betroffenen, hat nun am Landgericht Stralsund Klage gegen den Vogelpark eingereicht und fordert über 31.000 Euro an Behandlungskosten und Krankengeld. Die Zeit berichtet.
Die Umstände des Vorfalls sind umstritten, denn während ein Urlauber aussagte, die Ziege sei gezielt auf die Frau zugelaufen, erzählt der Schwiegersohn, dass die Tiere einfach in eine Richtung rannten, in der die Frau stand. Auffällig war, dass die Ziegen als recht aufdringlich beschrieben wurden, vor allem wenn es um Futter ging. In der Klage wird zudem ein aggressiver Ziegenbock erwähnt, jedoch widerspricht die zoologische Leiterin des Parks dieser Behauptung und betont, dass keine männlichen Ziegen im Gehege vertreten sind und die Tiere gut versorgt werden. Afrikanische Zwergziegen, die dort leben, gelten allgemein als freundliche Tiere.
Meldungen von Tierquälerei werfen Schatten
Die Situation rund um Ziegen im Freizeittierbereich ist aktuell angespannt. In Bad Berleburg, Nordrhein-Westfalen, haben Unbekannte präparierte Giftköder in einen Streichelzoo gelegt, was bereits zum Tod von drei Ziegen führte. Diese Köder, gefüllt mit Äpfeln und verpackt in gefährlichen Metallklammern, wurden am 15. Dezember von einer besorgten Tierfreundin entdeckt. Ein Zusammenhang zwischen den Ködern und den Todesfällen kann nicht ausgeschlossen werden, und das Kriminalkommissariat Bad Berleburg hat Ermittlungen wegen Verdachts auf Tierquälerei aufgenommen. Laut Westfalen West, sind bereits ähnliche Fälle im Ort gemeldet worden, allerdings ohne offizielle Anzeigen.
Zusammengefasst hat sich das Bild der Ziegenhaltung in Streichelzoos durch diese Ereignisse gewandelt. Die Richterin in Stralsund wird sich mit den rechtlichen Aspekten der Tierhaftung gemäß Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auseinandersetzen. Diese Bestimmungen unterscheiden zwischen Luxustieren wie Ziegen und Nutztieren. Die Entscheidung in dem Fall aus dem Vogelpark Marlows soll am 23. Dezember verkündet werden. Ob diese rechtlichen Auseinandersetzungen das Vertrauen der Besucher in Streichelzoos beeinflussen werden, bleibt abzuwarten.