AfD klagt gegen Polizeichef: Verhandlung im Skandalprozess in Oldenburg!
Verwaltungsgericht Oldenburg behandelt AfD-Klage gegen Polizeidirektion wegen Äußerungen von Johann Kühme am 17. November 2025.

AfD klagt gegen Polizeichef: Verhandlung im Skandalprozess in Oldenburg!
Am Verwaltungsgericht Oldenburg steht ein aufsehenerregender Rechtsstreit an: Am 17. November 2025 wird die Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg behandelt. Der Streitpunkt? Ein Interview des ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme, in welchem er im August 2023 die AfD als Bedrohung für die Innere Sicherheit bezeichnet hatte. Er warf der Partei vor, die Bürger “bewusst und perfide zu täuschen”, was die AfD als grobe Verletzung des Mäßigungs- und Neutralitätsgebots ansieht. Kühme selbst sieht es als seine Pflicht an, gegen politische Extreme Stellung zu beziehen, was ihn letztlich in die öffentliche Diskussion manövriert hat, von der sich die AfD nun distanzieren möchte.
Der 46-jährige Dienst, den Kühme hinter sich hat, ist bemerkenswert. Nach fast 11 Jahren als Polizeipräsident erhielt er im März 2024 die Ruhestandsurkunde. Während seiner Amtszeit erlangte er Anerkennung für seine Positionen zu gesellschaftlich brisanten Themen. Seine Nachfolgerin, Innenministerin Daniela Behrens (SPD), lobte Kühme für sein Engagement für die Demokratie. Mit Andreas Sagehorn hat das Polizeipräsidium bereits einen neuen Oberkommandanten, jedoch bleibt die Frage, wie die Justiz über die Äußerungen Kühmes urteilen wird und ob sie rechtlich gerechtfertigt waren.
Die Klage und ihre Hintergründe
Im Kern der Klage steht die Aussage Kühmes, die AfD missbrauche die Polizei für ihre eigenen politischen Ziele. Diese Kritik war besonders brisant, da sie im Kontext des sogenannten „Einzelfalltickers“ der AfD entstand, der sich unter anderem mit gewaltbereiten Migranten beschäftigte und von Kühme als “Lügenkonstrukt” abgelehnt wurde. Ihm zufolge müsse die Polizei politisch neutral bleiben, was die AfD jedoch vehement zurückweist und Kühmes Äußerungen als stigmatisierend und ehrenrührig betrachtet. Dennoch hatte das niedersächsische Innenministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kühme abgelehnt, sodass die AfD nicht nur juristisch, sondern auch politisch mit dieser Situation umgehen muss. Fragen sich einige, ob dieses Vorgehen als ein gezielter Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Polizei betrachtet werden kann.
Die Moderation der politischen Neutralität wird durch den Verfassungsschutz ebenfalls streng überwacht. Diese Institution hat die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” eingestuft, jedoch wurde diese Einstufung am 2. Mai 2025 vorläufig ausgesetzt. Man fragt sich, wie sich diese Lage auf die bevorstehende Verhandlung auswirken wird. Historisch gesehen hat die AfD in vergleichbaren Fällen oft vor Gericht verloren, dennoch könnte der Ausgang dieser Klage bedeutend sein für ihren weiteren politischen Kurs und das öffentliche Vertrauen in ihre Handlungen.
Ein Blick auf die politische Landschaft
Die AfD wird derzeit als stärkste Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag wahrgenommen, nachdem sie bei der Wahl am 23. Februar 2025 fast 21 Prozent der Stimmen erhalten hat. Diese steigende Popularität könnte die Klage vor dem Verwaltungsgericht komplizieren, insbesondere angesichts der nationalen Diskussionen über die Grenzen politischer Meinungsäußerungen und die Verantwortung von Beamten in Bezug auf ihre öffentlichen Äußerungen. Die wachsende Kontroversität um die Partei und ihre Aktivitäten hat auch international für Aufsehen gesorgt und lässt vermuten, dass noch viel Wasser den Bach herunterfließen wird, bevor klar ist, wie das Gericht entscheiden wird.
In den nächsten Wochen wird sich zeigen, wie sich die rechtlichen und politischen Argumente im Fall Kühme weiter entfalten. Der Ausgang könnte nicht nur für die AfD von Bedeutung sein, sondern auch für die öffentliche Wahrnehmung und das Arbeitsklima innerhalb der Polizeibehörden in Niedersachsen.