Betrunkener 68-Jähriger ohne Fahrerlaubnis: Chaos an Delmenhorster Tankstelle!
In Delmenhorst erwischte die Polizei einen betrunkenen 68-Jährigen ohne Führerschein. Er geriet nach dem Alkoholeinkauf in Schwierigkeiten.

Betrunkener 68-Jähriger ohne Fahrerlaubnis: Chaos an Delmenhorster Tankstelle!
Ein älterer Herr aus Delmenhorst hat am 2. Oktober 2025 einen denkwürdigen Auftritt geliefert. Am frühen Abend, gegen 18:00 Uhr, bemerkte eine aufmerksame Zeugin, wie der 68-Jährige an einer Tankstelle am Hasporter Damm Alkohol erstand und anschließend in sein Auto einstieg. Diese Beobachtung führte dazu, dass die Polizei schnell eingreifen konnte. Dank der genauen Beschreibung und des Kennzeichens des Fahrzeugs wurde der Mann wenig später an seiner Wohnadresse gefunden. Doch was die Beamten dort vorfanden, war alles andere als erfreulich.
Vor Ort stellte sich heraus, dass der Mann derart stark alkoholisiert war, dass ein Atemalkoholtest nicht einmal durchgeführt werden konnte. Ein Arzt musste zur Tatsschilderung herbeigerufen werden, um eine Blutprobe zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung zu entnehmen. Das Gleiche gilt für die Behauptung, dass der 68-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis mehr besaß. Damit sieht sich der Mann nun gleich mehreren Anklagen gegenüber: Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen auf der Agenda.
Promillegrenzen und ihre Folgen
Was jedoch viele Autofahrer vielleicht nicht wissen: Das Fahren unter Alkoholeinfluss hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern gefährdet auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. In Deutschland gelten strenge Promillegrenzen. Für einfache Autofahrer ist ab einem Wert von 0,3 Promille die Fahrt nicht mehr sicher und bei 0,5 bis 1,09 Promille drohen empfindliche Strafen: bis zu 500 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist man sogar absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Heißt, wer sich über diese Grenzen hinwegsetzt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, egal in welchem Alter.
Der Fall des 68-Jährigen zeigt einmal mehr deutlich, dass das nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch eine Frage der Verantwortung ist. Denn bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners zahlen, aber nicht selten drohen Rückforderungen von bis zu 5000 Euro. Für den Mann in Delmenhorst könnten die kommenden Wochen und Monate sehr beschwerlich werden.
Weg vor Gericht?
Bis zur endgültigen Klärung hisst der 68-Jährige jetzt die Flagge der Ungewissheit. Anwaltliche Beratung ist in so einem Fall quasi Pflicht. Denn Einspruch gegen Bußgeldbescheide oder Strafbefehle kann durchaus sinnvoll sein. Wer nicht aufpasst, kann schnell in die Mühlen der Justiz geraten, und die Strafen können erheblich ausfallen. Im schlimmsten Fall steht auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um die Fahrtauglichkeit neu bewerten zu lassen, insbesondere wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht klar feststellbar war, aber der Blutalkohol über den Grenzwerten lag.
Die Vorfälle rund um den 68-Jährigen aus Delmenhorst werfen ein Schlaglicht auf ein wichtiges Thema: Alkoholkonsum am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Ein glasklares “Nein” zu solch einem Verhalten sollte die Devise sein. So wird nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer geschützt. Der Fall zeigt: Es liegt darauf an, die Sicherheit im Verkehr auf ganzer Linie zu beachten.