Gericht verbietet Solar-Anlagen in Goslars UNESCO-Weltkulturerbe!

Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnt PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in der UNESCO-Weltkulturerbe-Altstadt Goslar ab.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnt PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in der UNESCO-Weltkulturerbe-Altstadt Goslar ab. (Symbolbild/MND)

Gericht verbietet Solar-Anlagen in Goslars UNESCO-Weltkulturerbe!

Goslar, Deutschland - Die Altstadt von Goslar, ein wahres Prunkstück unter den UNESCO-Weltkulturerben, steht seit kurzem im Fokus eines Rechtsstreits um die Nutzung erneuerbarer Energien. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass auf denkmalgeschützten Gebäuden dieser Stadt keine Photovoltaik-Anlagen errichtet werden dürfen. Dieses Urteil vom 25. Juni 2025 kommt nicht von ungefähr, denn die Klage zweier Hausbesitzer wurde abgewiesen, die auf ihren historischen Gebäuden Solaranlagen installieren wollten. Die Entscheidung birgt weitreichende Konsequenzen für den Denkmalschutz und die Energiepolitik in Niedersachsen.

Die Kläger wünschten sich eine Genehmigung für die Installation einer PV-Anlage auf ihren denkmalgeschützten Objekten. Laut LTO muss eine derartige Genehmigung grundsätzlich erteilt werden, da die Nutzung erneuerbarer Energien Vorrang hat. Dennoch gibt es spezielle Ausnahmen für „atypische Situationen“, wie sie hier vorliegen. Das Verwaltungsgericht unterstrich, dass das derzeitige Gebäude Teil des Weltkulturerbes ist und somit besondere Schutzbedürftigkeit genießt.

Denkmalschutz geht vor

Das Gericht sah in der Installation der Solaranlage einen schweren Eingriff in das Erscheinungsbild der historischen Bebauung. Nach Einschätzung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege würde die dunkle Farbe der Solaranlage stark vom Dach abheben und das Gesamterscheinungsbild der Altstadt erheblich stören. Diese Einschätzung wurde als maßgeblicher Punkt in der Urteilsfindung angesehen, da eine Genehmigung nicht nur als Einzelfall zu betrachten wäre, sondern auch Präzedenzwirkung auf künftige Genehmigungen hätte. Damit könnte die historische Dachlandschaft der Altstadt nachhaltig verändert werden, was die Richter in ihrer Argumentation besonders bedachten, wie Niedersachsen berichtet.

Für die betroffenen Hausbesitzer bleibt jedoch ein rechtlicher Ausweg offen: Ihnen steht das Rechtsmittel der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zur Verfügung. Dieses Urteil hat das Potenzial, weitreichende Diskussionen über die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und den Herausforderungen der Energiewende zu entfachen, besonders in Bezug auf die veränderten Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien in historischen Städten.

Ein Blick in die Geschichte des Welterbes

Die Altstadt von Goslar und das Erzbergwerk Rammelsberg sind seit 1992 als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt. Die Welterbekonvention, die 1972 ins Leben gerufen wurde, verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre historischen Stätten zu bewahren und vor unzulässigen Eingriffen zu schützen. In Niedersachsen ist der Denkmalschutz ein besonders heikles Thema, nicht nur wegen der Vielzahl an geschützten Stätten, sondern auch aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage nach erneuerbarer Energie.

Die Niedersächsische Kulturbehörde hebt hervor, dass es klare Kriterien für die Aufnahme in die Liste des Welterbes gibt, darunter Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität. Daher wird der Schutz dieser wertvollen Stätten auch in Zeiten der Energiewende hoch gehalten, was nicht zuletzt das vorliegende Urteil unterstreicht.

Ob und wie sich diese Auseinandersetzung um Denkmalschutz und Solarenergie entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die Diskussion ist jedoch eröffnet, und die Balance zwischen Klimaschutz und historischer Bewahrung ist ein sensibles Thema, das sowohl die politischen Entscheidungsträger als auch die Anwohner in Goslar in den kommenden Monaten beschäftigen dürfte.

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OrtGoslar, Deutschland
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