Stadt Hameln: Vorkaufsrecht für Natur-Erlebnisgarten Fuchsbau geplant!

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Die Stadt Hameln plant ein Vorkaufsrecht für den Natur-Erlebnisgarten „Fuchsbau“, um den Freizeitbereich langfristig zu sichern.

Die Stadt Hameln plant ein Vorkaufsrecht für den Natur-Erlebnisgarten „Fuchsbau“, um den Freizeitbereich langfristig zu sichern.
Die Stadt Hameln plant ein Vorkaufsrecht für den Natur-Erlebnisgarten „Fuchsbau“, um den Freizeitbereich langfristig zu sichern.

Stadt Hameln: Vorkaufsrecht für Natur-Erlebnisgarten Fuchsbau geplant!

In der Stadt Hameln tut sich was! Die lokale Verwaltung steht bereit, sich für den Natur-Erlebnisgarten „Fuchsbau“ starkzumachen und plant die Einführung eines Vorkaufsrechts für das Grundstück an der Heinrichstraße 9. Diese Maßnahme kommt nicht von ungefähr, denn der „Fuchsbau“ ist zurzeit geschlossen, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Umso wichtiger ist es, dass dieser einzigartige Ort für die Öffentlichkeit, insbesondere für Kinder und Jugendliche, erhalten bleibt. Dewezet berichtet, dass der Trägerverein des „Fuchsbau“ als Pächter am Zügel ist und keinen sofortigen Verkaufsplänen ausgesetzt ist.

Aber wer denkt, hier gehe es nur um ein Stück Land, der irrt sich gewaltig. Denn die Stadt Hameln verfolgt nicht nur ein kurzfristiges Ziel, sondern möchte diesen Natur-Erlebnisraum langfristig sichern. Parallel zur Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 329, der das geplante Schulzentrum Süd umfasst, wird nun eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) auf den Weg gebracht. Damit wird der Stadt das exklusive Recht eingeräumt, im Falle eines Verkaufs des Grundstücks als erste zuzuschlagen, sollte es zu einer privaten Nutzung kommen. Dossier Hameln hebt hervor, dass dies als präventives Sicherungsinstrument wichtig ist, um die wertvolle städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu garantieren.

Ein Rückzugsort für die Jugend

Der „Fuchsbau“ bietet eine Vielzahl an Aktivitäten, von Gemüsebeeten, die das Umweltbewusstsein fördern, bis hin zu einem Niedrigseilgarten, der sowohl schulischen Gruppen als auch privaten Initiativen offenen Raum bietet. Besonders für Vorschul- und Grundschulkinder ist der Erlebnisgarten ein wichtiges Areal, um die Natur hautnah zu erleben und spielerisch zu lernen. In der Planung, die voraussichtlich im November 2025 durch einen Ratsbeschluss beschlossen werden soll, sendet die Stadt Hameln ein starkes Signal für den Schutz dieser grünen Bildungs- und Freizeitflächen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat bereits einstimmig für das Vorkaufsrecht gestimmt, was die Wichtigkeit dieses Vorhabens unterstreicht. Der Stadt geht es vor allem darum, dass das Gelände auch weiterhin der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Umweltbildung zugutekommt. Es ist also mehr als nur ein rechtlicher Schritt; es ist ein Bekenntnis zur Förderung einer nachhaltigen und tief verwurzelten Stadtentwicklung. Wenn die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, entstehen zwar finanzielle Folgen in Form des Verkehrswertes, aber die langfristigen Vorteile überwiegen sicherlich.

Die zukünftige Nutzung des Grundstücks könnte also ganz maßgeblich dazu beitragen, dass Hameln auch in der kommenden Generation ein Ort des Lernens, Spielens und Erlebens bleibt. Die Initiative zur Sicherung des „Fuchsbau“ ist nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein klares Zeichen für das große Engagement der Stadt für ihre Gemeinschaft und die Erhaltung von Natur und Umwelt.