Bautruppen gestoppt! Stadt Lüneburg diskutiert neue Veränderungssperre

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Am 24. November 2025 tagt der Lüneburger Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu wichtigen Bebauungsplan-Themen.

Am 24. November 2025 tagt der Lüneburger Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu wichtigen Bebauungsplan-Themen.
Am 24. November 2025 tagt der Lüneburger Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu wichtigen Bebauungsplan-Themen.

Bautruppen gestoppt! Stadt Lüneburg diskutiert neue Veränderungssperre

In der Hansestadt Lüneburg wird am Montag, den 24. November 2025, um 15:00 Uhr im Huldigungssaal des Rathauses eine wichtige Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung stattfinden. Der Anlass ist das Thema Veränderungssperre für drei Grundstücke im Kontext des Bebauungsplans „Spielhallen und Wettbüros“. In dieser Sitzung werden verschiedene Tagesordnungspunkte behandelt, die maßgeblichen Einfluss auf die Stadtentwicklung haben können. Die Sitzung ist öffentlich und es sind auch die Bürger:innen aufgerufen, ihre Anliegen einzubringen.

Ein zentraler Punkt der Tagesordnung ist ein Antrag der SPD, der vorsieht, das geplante Bauvorhaben am Schanzenweg, einem Senkungsgebiet, vorläufig zu stoppen. Dies ist Teil einer größeren Initiative zur Förderung von sozialem Wohnraum in Lüneburg. Ergänzt wird dieser Antrag durch aktuelle Fragen zur Senkungsschadenproblematik in der Stadt, die durch ein Anfragen der FDP angesprochen wird.

Veränderungssperre – Was bedeutet das?

Die Veränderungssperre ist ein bedeutendes Instrument im deutschen Bau- und Planungsrecht, das Gemeinden dabei hilft, Baumaßnahmen in bestimmten Gebieten vorübergehend zu verhindern. Es handelt sich um eine Satzung, die gemäß § 16 des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen wird. Während der Zeit der Sperre sind alle neuen Bauten, wesentlichen Umbaumaßnahmen oder Abrissarbeiten nicht genehmigungsfähig, es sei denn, sie wurden vor Inkrafttreten der Sperre baurechtlich genehmigt oder deren Bau wurde bereits begonnen. Diese Vorgaben sorgen dafür, dass städtebauliche Planungen zügig vorangetrieben werden können, ohne dass private Bauvorhaben die öffentliche Planung stören.

Die Gültigkeit einer Veränderungssperre beträgt in der Regel maximal zwei Jahre, wobei eine einmalige Verlängerung um ein Jahr möglich ist. Besondere Umstände müssen vorliegen, um eine zweite Verlängerung zu genehmigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sämtliche Entscheidungen rund um die Veränderungssperre auch rechtliche Fragestellungen aufwirft, etwa zu Eigentümerrechten und Entschädigungsansprüchen, die im § 18 BauGB behandelt werden.

Blick auf die Sitzung

Die Tagesordnung der Sitzung am 24. November umfasst unter anderem die Vorstellung neuer Projekte aus dem Fachbereich 7 und die Verlängerungen der bisherigen Veränderungssperren für die Grundstücke Fährsteg 1, Max-Jenne-Straße 5 und Apothekenstraße 6. Besonders im Fokus steht die Beurteilung der aktuellen Entwicklungen und die Frage nach notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwohner im Senkungsgebiet. Diese Anträge sind eingegangen und zeigen, welche Sorgen und Herausforderungen die Stadtgesellschaft aktuell bewegen.

Mit dem klaren Ziel, sozialen Wohnraum zu fördern und gleichzeitig den Flair der Stadt nicht zu gefährden, plant die SPD, auch Veränderungen im Baugeschehen zurückzunehmen, wo es nötig ist. Die Bürger:innen sind eingeladen, an dieser wichtigen Sitzung teilzunehmen, wo ihre Stimme gehört wird und sie ihre Fragen und Anliegen direkt einbringen können.

Zwar sind die Plätze im Huldigungssaal begrenzt, doch die Problemstellungen und die anstehenden Entscheidungen betreffen alle Lüneburger:innen. Wer die Sitzung nicht vor Ort verfolgen kann, sollte sich dennoch über die Entwicklungen informieren, um in der Diskussion um die Stadtgestaltung mitreden zu können.

Für weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung von Veränderungssperren können Interessierte einen Blick auf die Artikel von Kanzlei Herfurtner und Juraforum werfen.