Gericht stoppt Kundgebung am Nikolaiort: Eilantrag in Osnabrück gescheitert

Verwaltungsgericht Osnabrück lehnt Eilantrag zur Versammlungsverlegung ab; Kundgebung am 12. Juli an neuem Ort geplant.
Verwaltungsgericht Osnabrück lehnt Eilantrag zur Versammlungsverlegung ab; Kundgebung am 12. Juli an neuem Ort geplant. (Symbolbild/MND)

Gericht stoppt Kundgebung am Nikolaiort: Eilantrag in Osnabrück gescheitert

Osnabrück, Deutschland - In Osnabrück wurde ein Eilantrag gegen die Verlegung einer geplanten Versammlung am Nikolaiort abgelehnt. Wie regionalHeute.de berichtet, entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am 9. Juli 2025, dass die Stadt Osnabrück die Kundgebung an einen alternativen Standort verlegen darf. Der Antragsteller hatte ursprünglich eine Versammlung für den 12. Juli geplant.

Der Grund für die Verlegung liegt in früheren Beschwerden über die Lautstärke vergangener Veranstaltungen, die den öffentlichen Raum am Nikolaiort belasteten. Diese Beschwerden sowie die beengten Platzverhältnisse machen den Nikolaiort besonders anfällig für Lärm und Störungen. Der Antragsteller, der zwischen 30 und 50 Teilnehmer erwartet, hatte zudem in der Vergangenheit gegen Lärmschutzauflagen verstoßen und Unbeteiligte provoziert.

Verlegungsentscheidung und rechtliche Grundlagen

Die Stadt Osnabrück hatte nach einem Kooperationsgespräch alternative Standorte wie den Schlossgarten, den Platz des 17. Juni, den Bahnhofsvorplatz und den Willy-Brandt-Platz angeboten. Diese Plätze sind gut erreichbar und bieten ähnliche Möglichkeiten zur Öffentlichkeit, wie das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung betonte. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass bei der Abwägung von Grundrechten das Recht auf Versammlungsfreiheit stets gegen die Gefahren für Dritte gewichtet werden muss. Das Gericht stellte klar, dass die Stadt bei der Auswahl des Standorts ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, was Niedersächsisches Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung erläutert.

Gegen den aktuellen Beschluss steht dem Veranstalter das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Dies könnte zu einer weiteren rechtlichen Prüfung der Verlegungsentscheidung führen, die bereits im Juni mit einem ähnlichen Antrag gescheitert war.

Auswirkungen auf zukünftige Versammlungen

Diese Entscheidung könnte ein prägendes Zeichen für künftige Versammlungen in Osnabrück setzen. Denn auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Veranstaltungen sind relevant, etwa die Bestimmungen des Nds. GVBl. oder das aktuelle Versammlungsrecht, das in Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2019 festgelegt ist. Es enthält wichtige Regelungen zu Versammlungen unter freiem Himmel, die den Veranstaltern, aber auch den öffentlichen Interessen Rechnung tragen müssen, wie Wolters Kluwer festhält.

Die Situation in Osnabrück zeigt, wie wichtig eine Balance zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Allgemeinheit ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte sowohl für die Stadtverwaltung als auch für zukünftige Veranstalter von Bedeutung sein und aufzeigen, wie sensible Themen im öffentlichen Raum behandelt werden müssen.

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OrtOsnabrück, Deutschland
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