VW-Kombi blockiert seit Wochen Rewe-Eingang in Peine – Lösung fehlt!

Ein VW-Kombi blockiert seit Juni den REWE-Eingang in Peine. Unklarheit über Abschleppkosten und Herausforderungen für den Supermarkt.
Ein VW-Kombi blockiert seit Juni den REWE-Eingang in Peine. Unklarheit über Abschleppkosten und Herausforderungen für den Supermarkt. (Symbolbild/MND)

VW-Kombi blockiert seit Wochen Rewe-Eingang in Peine – Lösung fehlt!

Celler Straße, 31224 Peine, Deutschland - Ein schwarzer VW-Kombi sorgt derzeit für Aufsehen vor dem Rewe in Peine an der Celler Straße. Seit Juni steht das Fahrzeug am Haupteingang und versperrt den Zutritt für Kunden sowie die Zufahrt für Lieferanten. Die seltsame Situation begann am 22. Juni, als die Fahrerin des Wagens einen medizinischen Notfall erlitt und daraufhin ins Klinikum Peine gebracht wurde. Der Kombi wurde, nach Angaben von News38, ordnungsgemäß gesichert und mit eingelegtem Gang stehen gelassen.

Die Polizei sicherte den Autoschlüssel, doch was nun mit dem Fahrzeug geschehen soll, bleibt unklar. Das Rewe-Personal hat bereits Warnschilder aufgestellt, um auf die missliche Lage aufmerksam zu machen. Dennoch kann der Supermarkt das Auto aufgrund des eingelegten Gangs nicht selbst umparken. Die Ungewissheit über die Abschleppkosten macht die Situation nicht einfacher, und eine Lösung ist bisher nicht in Sicht. Die Polizei hat zwar die Familie der Fahrerin informiert, doch der Konflikt mit dem blockierenden Auto sorgt intern für großen Unmut, besonders da Rewe kurz vor dem einjährigen Jubiläum nach einem umfangreichen Umbau steht.

Problematik von Strafzetteln auf Supermarktparkplätzen

Das Thema rund um die Parken vor Supermärkten ist durchaus brisant. Immer häufiger engagieren Supermärkte private Firmen, um ihre Kundenparkplätze zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Diese private Kontrolle kann in Form von Strafzetteln erfolgen, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Besonders, wenn der Fahrer ein Kunde ist, können diese Knöllchen unter Umständen unzulässig sein. Wichtig ist, dass potenzielle Gemeinheiten beim Parken klar kommuniziert werden, sodass die Parker die Bedingungen vor dem Abstellen ihres Fahrzeugs akzeptieren.

Auf Privatparkplätzen wie vor Einkaufszentren gelten besondere Regeln. Ein Falschparken ist hier nicht nur unhöflich, sondern kann als Besitzstörung gewertet werden. Die Betreiber sind berechtigt, dagegen vorzugehen. Vergehen können mit Geldstrafen zwischen 15 und 60 Euro geahndet werden. Wer nicht zahlt, sieht sich zusätzlich mit Inkassokosten konfrontiert. Dies geht aus Informationen des ADAC hervor.

Rechte und Pflichten der Parker

Wer auf einem Parkplatz steht, muss sich an die dort geltenden Regeln halten. Doch nicht immer sind die Hinweise ausreichend sichtbar; kleine Schilder oder versteckte Bedingungen können nicht greifen, wenn sie nicht deutlich erkennbar sind. Parker sollten sich der möglichen Vertragsstrafe bewusst sein, die greifen kann, wenn man gegen die jeweiligen AGB verstößt.

Die gerichtliche Praxis hat zudem klargestellt, dass Pkw-Halter nicht automatisch die Verantwortung für Parkverstöße übernehmen müssen, wenn sie nicht selbst gefahren sind. Allerdings könnten sie mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung konfrontiert werden, sollte der Fahrer nicht benannt werden. Zudem dürfen Inkassogebühren nicht vor der ersten Mahnung erhoben werden, was in der aktuellen Situation mit dem VW-Kombi in Peine möglicherweise von Bedeutung ist.

Die Lage rund um das blockierte Fahrzeug bleibt angespannt – nicht nur für den Supermarkt, sondern auch für die Fahrerin und ihre Familie. Wie die Verantwortlichen von Rewe und die Polizei die Situation lösen werden, bleibt abzuwarten.

Details
OrtCeller Straße, 31224 Peine, Deutschland
Quellen