Punktehandel boomt: Raser umgehen Fahrverbote legal!
In Flensburg drohen Autofahrern hohe Bußgelder und Fahrverbote. Gewerblicher Punktehandel nutzt Gesetzeslücken – ADAC fordert Reformen.

Punktehandel boomt: Raser umgehen Fahrverbote legal!
Die Autobahn ist für viele ein Ort der Freiheit und des Fahrvergnügens. Doch was passiert, wenn aus dieser Freiheit ein Vergehen wird? Kürzlich wurde ein Autofahrer mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 95 km/h an einer Stelle geblitzt, an der nur 50 km/h erlaubt sind. Ein Bußgeld von 400 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg drohen, was ihn in eine äußerst prekäre Lage bringt, denn er ist beruflich auf sein Auto angewiesen. In einem verzweifelten Versuch, seinen Job zu retten, wandte er sich an einen gewerblichen Punktehändler, der ihm anbot, die Punkte für 1378,50 Euro zu übernehmen. Laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung nutzen viele Verkehrssünder diese legale Gesetzeslücke, um Fahrverbote und das drohende Punkteansammeln zu umgehen.
Punktehändler sind dabei keine Einzelfälle. Sie haben in einer Datenbank nach Personen, die bereit sind, die Punkte zu übernehmen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2017 hat klargestellt, dass die Selbstbezichtigung dieser Art keine Straftat darstellt. Immerhin wissen 25% der Autofahrer von diesen Angeboten, doch ganze 72% der Befragten lehnen den Punktehandel ab. Das ist ein klares Zeichen, dass es einen großen Widerstand gegen diese Praktiken gibt. Der ADAC hat deshalb eine Gesetzesänderung gefordert, um die Lücke im Punktehandel zu schließen.
Der ADAC und die Gefahren des Punktehandels
Der ADAC sieht die Praktiken des Punktehandels als ernstzunehmende Gefahr für die Verkehrssicherheit. Schwere Verkehrsverstöße führen zu Eintragungen im Flensburger Punkteregister. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, und während viele Autofahrer die gesetzlichen Konsequenzen fürchten, gibt es auch solche, die bereitwillig 50% der Autofahrer mit Punkten in den Punktenhandel verwickeln würden, sofern sie keine rechtlichen Folgen zu fürchten hätten. Ein Blick auf die Umfragewerte zeigt, dass 72% der Befragten eine Bestrafung des gewerblichen Punktehandels befürworten.
Doch was tut der Gesetzgeber? Das Bundesverkehrsministerium hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den gewerblichen Punktehandel verbieten soll. Geplante Strafen für Verstöße sollen bis zu 30.000 Euro betragen. Verkehrsminister Winfried Hermann unterstützt dieser Maßnahme und wünscht sich ein strenges Vorgehen gegen Verkehrsrowdys. Gleichzeitig bemängeln die Behörden, dass es ihnen an ausreichendem Personal fehlt, um die praktischen Probleme des Bußgeldsystems effektiv zu bekämpfen.
Die Zukunft des Punktehandels
Juristen sind sich einig, dass der aktuelle Punktehandel, der oftmals auch über Online-Anbieter läuft, eigentlich strafbar ist. Es wird angemerkt, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist, wenn Wiederholungstäter ungehindert fahren können. Professor Peter König, ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, hat gesetzliche Sanktionsvorschriften gefordert, um dem einhalt zu gebieten. Trotz dieser Aufrufe bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber bald aktiv wird, denn die Verkehrssicherheit sollte immer die höchste Priorität haben.
Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen in Kraft treten und ob künstliche Intelligenz künftig dazu beitragen kann, Verkehrssünder besser zu identifizieren. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte über den Punktehandel wird noch lange weitergehen, und die Autobahn zur Freiheit könnte bald anders gestaltet werden.