Unterhaltskrise in Bremen: 69 Millionen Euro bleiben unbezahlbar!

Unterhaltskrise in Bremen: 69 Millionen Euro bleiben unbezahlbar!

Bremen, Deutschland - In Bremen und Bremerhaven gibt es derzeit große Herausforderungen bei der Eintreibung von Unterhalt, das berichtet butenunbinnen. Der öffentliche Sektor sieht sich mit geschätzten 69 Millionen Euro konfrontiert, die von getrennten Elternteilen schuldenhaft nicht bezahlt werden. Dabei sind es mehr als 13.000 Kinder in der Region, die auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Dieser wird häufig gewährt, wenn der andere Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Unterhaltsvorschuss wird Familien seit 2017 bis zum 18. Geburtstag gewährt, zuvor war dies nur bis zum 12. Lebensjahr möglich. Die Zahl der Kinder, die von dieser Unterstützung profitieren, ist von 370.000 auf knapp 780.000 gestiegen, was einen signifikanten Anstieg darstellt. Interessanterweise leben 91 Prozent dieser Kinder bei ihren Müttern, während in 90 Prozent der Fälle die Väter zur Zahlung verpflichtet sind, wie tagesschau unterstützt.

Herausforderungen bei der Rückzahlung

Die Rückzahlungsquote in Bremen und Bremerhaven ist enttäuschend: Nur in gut zehn Prozent der Fälle wird das Geld zurückgeholt. Zum Vergleich: In Bayern liegt diese Quote doppelt so hoch. Während der Staat in 13 Prozent der Fälle versucht, die Schulden einzutreiben, haben die Behörden in Bremen in den letzten zwei Jahren lediglich knapp 600 Klagen eingereicht. Es stellt sich die Frage, warum das so ist. Statistiken zeigen, dass die Gründe für die Nichtzahlung meist männlicher Unterhaltspflichtiger nicht ausreichend erfasst werden.

Aus einem weiteren Bericht geht hervor, dass häufig der andere Elternteil nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um den Unterhalt zu zahlen. Die Lebenssituation der Alleinerziehenden ist oftmals angespannt, weil unregelmäßige Zahlungseingänge zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen plant Bundesfamilienministerin Giffey neue Statistiken, um mehr Klarheit über die Situation der nicht zahlenden Elternteile zu erhalten, wie auf der Seite des Familienministeriums nachzulesen ist.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die finanziellen Hilfen sind differenziert gestaltet. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der Unterhaltsvorschuss für verschiedene Altersgruppen bei:

Alter des Kindes Monatlicher Unterhaltsvorschuss
0 bis 5 Jahre bis zu 227 Euro
6 bis 11 Jahre bis zu 299 Euro
12 bis 17 Jahre bis zu 394 Euro

Obwohl es keine Einkommensgrenze für alleinerziehende Elternteile gibt, muss der Unterhalt nicht über eine gerichtliche Entscheidung geregelt worden sein. Staatliche Stellen können den anderen Elternteil auf Zahlung in Höhe des vorausgezogenen Unterhalts in Anspruch nehmen, sollte dieser finanziell leistungsfähig sein.

Die Situation in Bremen und Bremerhaven verdeutlicht die Schwierigkeiten, vor denen alleinerziehende Familien stehen, wenn es um finanzielle Unterstützung und die Eintreibung von Unterhalt geht. Trotz gesetzlicher Regelungen und finanzieller Hilfen sieht sich der Staat hier mit großen Herausforderungen konfrontiert.

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OrtBremen, Deutschland
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