Anwohner in der Ossietzkystraße: Ärger über missratene Bauarbeiten!
Anwohner in der Ossietzkystraße: Ärger über missratene Bauarbeiten!
Anklam, Deutschland - Die derzeitigen Bauarbeiten in der Ossietzkystraße sorgen bei Anwohnern für reichlich Unmut. Während der letzten Stadtvertretersitzung äußerte eine Anwohnerin ihre Unzufriedenheit über die missratene Bauplanung sowie die unzureichende Kommunikation mit der Verwaltung. Ihre Bedenken wurden von Bürgermeister Michael Galander zurückgewiesen, der klarstellte, dass einige Abstriche für die Anlieger während der Arbeiten notwendig seien. Dennoch bleibt der Unmut bestehen, denn auch die Anwohner in der Ringstraße kämpfen mit einem eingeschränkten Zugang zu ihren Grundstücken, was die Situation zusätzlich belastet. Nordkurier berichtet, dass das Bauamt unter der Leitung von Katharina Häusler versicherte, man habe einen Parkplatz für die betroffene Anwohnerin so nah wie möglich angedacht. Zudem wurde eine Abschrägung zur Einfahrt nachgebessert, um gesundheitlichen Einschränkungen besser Rechnung zu tragen.
Das Problem mit den Bauarbeiten zieht sich über mehrere Wochen. Häufige Terminverschiebungen für die Asphaltlieferung bereiten den Verantwortlichen Kopfschmerzen. Der angestrebte Termin für die Asphaltierung im ersten Bauabschnitt verschiebt sich nun auf Ende August bis Anfang September. Man plant, die ersten beiden Bauabschlüsse sowie die Kreuzung zur Erich-Mühsam-Straße gemeinsam asphaltiert. Das Ziel: die größtmögliche Bewegungsfreiheit für die Anwohner im Wohnviertel herzustellen.
Rechtliche Grundlagen und Anliegerrechte
Die Situation wird durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen erschwert. Das Eigentumsgrundrecht gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert den Anliegern das Recht, ihr Grundstück im Rahmen der Gesetze zu nutzen. Einschränkungen der Zufahrmöglichkeiten sind zwar zulässig, aber nur so lange, wie es für die Bauarbeiten erforderlich ist. Die Anliegerrechte schützen jedoch nicht vor sämtlichen Beeinträchtigungen, was das Risiko von wirtschaftlichen Einbußen durch die Bauarbeiten für die Anwohner erhöht. anwalt.de beschreibt, dass Anlieger, die auf öffentlich zugängliche Straßen angewiesen sind, die damit verbundenen Herausforderungen und möglichen Reparaturen akzeptieren müssen.
Besonders für gewerbliche Anlieger stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Laut den rechtlichen Vorgaben könnte es bei längeren Unterbrechungen oder erheblichen Erschwernissen der Zufahrt zu einem Anspruch auf Schadensersatz kommen. Die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs darf nicht gefährdet sein, was durch eine detaillierte Planung und Abwicklung der Straßenarbeiten gewahrt werden muss. Jakobs-Juchem erklärt zudem, dass entschädigungspflichtige Beeinträchtigungen dann vorliegen, wenn die Einschränkungen als unverhältnismäßig oder unangemessen eingestuft werden können.
Ein Blick in die Zukunft
Die Bauarbeiten in der Ossietzkystraße sind noch lange nicht abgeschlossen. Weitere Maßnahmen bis zur Pasewalker Allee stehen an, inklusive der Errichtung eines Kreisverkehrs. Dennoch könnten hiesige Anwohner und Gewerbetreibende die Möglichkeit zur Klärung ihrer Anliegerrechte in Anspruch nehmen, um gegebenenfalls eine Entschädigung für mögliche wirtschaftliche Einbußen anzustreben.
Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen Stellen bei der Fortsetzung der Bauarbeiten ein gutes Händchen haben werden, um die Belange der Anwohner und Gewerbetreibenden angemessen zu berücksichtigen und für eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu sorgen. Der Dialog zwischen den Betroffenen und der Verwaltung ist dabei von größter Bedeutung, um Unmut und Missverständnisse zu vermeiden.
Details | |
---|---|
Ort | Anklam, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)