Achtung, Führerscheinbesitzer! Umtauschfrist endet bald – jetzt handeln!

In Parchim müssen Besitzer älterer EU-Kartenführerscheine bis zum 19. Januar 2026 umtauschen, um Gültigkeit zu sichern.
In Parchim müssen Besitzer älterer EU-Kartenführerscheine bis zum 19. Januar 2026 umtauschen, um Gültigkeit zu sichern. (Symbolbild/MND)

Achtung, Führerscheinbesitzer! Umtauschfrist endet bald – jetzt handeln!

Parchim, Deutschland - Immer mehr Autofahrer stehen vor einer wichtigen Frist: Bis zum 19. Januar 2026 müssen Besitzer eines alten EU-Kartenführerscheins, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, handeln. Andernfalls könnte ihr Führerschein seine Gültigkeit verlieren, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst erhalten bleibt. Die Fahrerlaubnisbehörde im Landkreis Ludwigslust-Parchim rät dringend dazu, nicht bis zur letzten Minute zu warten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. „Ein bisschen Vorlauf kann nie schaden“, betont die Behörde.

Für alle Bewohner von Ludwigslust-Parchim oder Schwerin ist der Umtausch Pflicht. Die Anträge können bei der Führerscheinstelle in Schwerin oder in jedem Bürgerbüro im Landkreis eingereicht werden. Interessierte müssen neben dem alten Führerschein auch einen gültigen Ausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild vorlegen. Der alte Führerschein wird dabei entweder eingezogen oder entwertet und der neue wird bequem per Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt. Laut Uckermarkkurier sollten all jene, die noch mit einem alten Modell unterwegs sind, sich jetzt um den Umtausch kümmern.

Fristen im Überblick

Die Fristen für den Umtausch alter Führerscheine sind klar geregelt. Nach den Vorgaben der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen folgende Fristen beachtet werden:

  • Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Für Führerscheine von 2002 bis 2004 gilt der 19. Januar 2027.
  • Jüngere Führerscheine bis 2012 müssen bis zum 19. Januar 2033 erneuert werden.

Die Details dazu sind auf bundesregierung.de zu finden. Es gibt keine erneute Fahrprüfung, da der Umtausch lediglich eine verwaltungstechnische Angelegenheit darstellt.

Was kann passieren?

Wer versäumt, seinen alten Führerschein rechtzeitig umzutauschen, hat ab dem 20. Januar 2026 mit möglichen Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu rechnen. Zwar bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, jedoch wird der Besitz eines gültigen Führerscheins erwartet. Um Ärger zu vermeiden, sollten die Betroffenen die Frist im Auge behalten.

Ein weiterer Punkt ist, dass nicht zuletzt auch die Gültigkeit von Führerscheinen ab dem 19. Januar 2013 nur 15 Jahre beträgt, bevor sie erneuert werden müssen. Dies gilt für alle Arten von Führerscheinen, also auch für Motorräder. Hierbei sind die neuen Führerscheine deutlich fälschungssicherer und entsprechen den einheitlichen Standards in der EU. Für den Umtausch fallen Gebühren von etwa 25 Euro an.

Autofahrer sollten sich also nicht zurücklehnen und abwarten, sondern die notwendigen Schritte schnell und unkompliziert in die Wege leiten. Informieren Sie sich darüber, was für den Umtausch benötigt wird, und vermeiden Sie die Hektik kurz vor der Frist.

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OrtParchim, Deutschland
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