Verdreckte Stadt: Wahlplakate stören Fußgänger in Pasewalk!

In Pasewalk sind Wahlplakate 33 Tage nach der Landratswahl weiterhin sichtbar. Fristen für die Entfernung drohen rechtliche Konsequenzen.
In Pasewalk sind Wahlplakate 33 Tage nach der Landratswahl weiterhin sichtbar. Fristen für die Entfernung drohen rechtliche Konsequenzen. (Symbolbild/MND)

Verdreckte Stadt: Wahlplakate stören Fußgänger in Pasewalk!

Pasewalk, Deutschland - In der Region sind die Wahlen in aller Munde, besonders angesichts der immer noch präsenten Wahlplakate von Inken Arndt und Erik von Malottki. Ganze 33 Tage nach der Landratswahl und 19 Tage nach der entscheidenden Stichwahl hängen die Plakate und sorgen für Gesprächsstoff. Nordkurier berichtet, dass die Plakate von Malottki, dem unterlegenen Kandidaten, aufgrund von Witterungseinflüssen stark mitgenommen sind und nach wie vor die Straßenzüge zieren. Inken Arndt hingegen, die die Wahl gegen Malottki gewonnen hat, steht nun am 25. Mai der CDU-Kandidatin Michael Sack gegenüber.

Während Arndt die Herausforderung annimmt, hat Sack bereits seine Plakate ordnungsgemäß abgebaut. „Dieser Schritt ist wichtig, um Mahnschreiben zu vermeiden“, sagte er. Danilo Futh, ein Verwaltungsbeamter aus Löcknitz, kündigte an, dass sowohl die SPD als auch die AfD erneut ihre Plakate entfernen müssen. Am 10. Juni war bereits die erste Aufforderung zur Entfernung erfolgt, jedoch war die Frist inzwischen abgelaufen. Bei Missachtung droht eine Ersatzvornahme, was bedeutet, dass ein Dritter die Plakate auf Kosten der Parteien abnehmen könnte, dazu kommt noch ein Bußgeld von 300 Euro.

Rechtliche Grundlagen der Wahlwerbung

Wahlwerbung ist ein heißes Thema nicht nur in der Region, sondern auch bundesweit. Wie Anwaltauskunft feststellt, dürfen Wahlplakate keine verfassungsfeindlichen Inhalte haben und müssen sich an das Neutralitätsgebot halten. Öffentlichkeitsplakate dürfen beispielsweise nicht an Rathäusern, Schulen oder Gerichten angebracht werden. Auf Privatgrundstücken darf man Wahlplakate nur mit Zustimmung des Eigentümers aufhängen.

Ein weiterer interessanter Punkt ist die rechtliche Situation nach den Wahlen. Wahlplakate müssen häufig binnen 14 Tagen nach der Wahl entfernt werden, andernfalls gelten sie als Ordnungswidrigkeit gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Verstöße werden häufig erst nach Androhung von Maßnahmen, wie sie der Behördenchef festgestellt hat, beachtet.

Wahlwerbung im politischen Kontext

Insgesamt dienen Wahlplakate dazu, Parteien und deren politische Programme zur Stimmengewinnung zu präsentieren. Dies ist im Bundeswahlleiter verankert, auch wenn es an sich keine spezifischen gesetzlichen Regelungen gibt, die die Wahlwerbung detailliert regeln. Schutz für diese Form der Werbung kommt unter anderem aus Artikel 5 des Grundgesetzes, welches die Presse- und Kunstfreiheit sowie das Parteienprivileg betont.

Es bleibt zu beobachten, wie die Parteien und die zuständigen Behörden mit der Situation der vergessenen Plakate umgehen werden. Karl-Heinz Endruweit aus Penkun hat bereits auf das Problem hingewiesen: „Die ausgeblichenen Plakate beeinträchtigen das Stadtbild und engen Fußwege ein.“ Damit ist klar, dass nicht nur die Parteien in der Verantwortung stehen, sondern auch die Verwaltung gefordert ist, um das Stadtbild zu bewahren und die Verkehrswege für Fußgänger wieder freizugeben.

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OrtPasewalk, Deutschland
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