Alkoholrausch auf Rügen: 39-Jähriger ohne Führerschein gestoppt!

Alkoholrausch auf Rügen: 39-Jähriger ohne Führerschein gestoppt!
Bergen, Deutschland - Am 12. Juni kam es am Ortsausgang von Bergen auf Rügen zu einem Vorfall, der die Polizei in Alarmbereitschaft versetzte. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle entdeckten die Beamten einen 39-jährigen Mann, der mit einem Citroën unterwegs war. Dieser wurde aufgrund eines Hinweises über einen erheblichen Alkoholeinfluss und das Fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis angehalten. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, hatten die Polizeibeamten den Mann im Visier, als sie von einer Fortbildungsveranstaltung zurückkehrten.
Bei der Kontrolle ergab ein Atemalkoholtest einen schockierenden Wert von 2,48 Promille. Solch eine hohe Konzentration liegt weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, die bereits ab 1,1 Promille gilt. Die Beamten leiteten umgehend ein Strafverfahren ein, nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr, sondern auch für das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem wurde eine Blutentnahme angeordnet, um den genauen Alkoholgehalt festzustellen.
Schwerwiegende Konsequenzen durch Trunkenheit im Verkehr
Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind klar: Trunkenheit im Verkehr wird nach § 316 StGB bestraft und hat weitreichende Folgen. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 kann man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, insbesondere wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Und für Fahrradfahrer ist der Grenzwert bei 1,6 Promille angesiedelt, wie die anwal.de gut erläutert.
Die Strafen können von Geldstrafen, die vom Einkommen abhängig sind, bis zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr reichen, insbesondere bei Wiederholungstätern. Des Weiteren droht eine Eintragung ins Führungszeugnis und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies kann bereits im Ermittlungsverfahren geschehen, was den Betroffenen schwer treffen kann.
Verteidigungsmöglichkeiten und Fehler vermeiden
In solch einem Fall wie dem des 39-Jährigen auf Rügen ist es entscheidend, die richtigen Schritte einzuleiten. Rechtsanwälte empfehlen, keine Angaben zur Sache ohne rechtlichen Beistand zu machen und gegebenenfalls Akteneinsicht zu beantragen. Auch die Prüfung der Blutprobe kann entscheidend sein. Ein Anwalt kann helfen, die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu verkürzen oder gar eine MPU zu vermeiden, wie die Kanzlei Heskamp eindrücklich erklärt.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss bleibt ein ernstes Thema im Straßenverkehr und kann nicht nur für den betroffenen Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein. In diesem Sinne appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln und auf alkoholbedingte Fahrten zu verzichten. Nur so kann die Sicherheit auf unseren Straßen gewährleistet werden.
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Ort | Bergen, Deutschland |
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