Alkohol am Steuer: Delmenhorster Fahrer mit 0,60 Promille gestoppt!
Alkohol am Steuer: Delmenhorster Fahrer mit 0,60 Promille gestoppt!
Delmenhorst, Deutschland - Am Freitagabend, den 13.07.2025, wurde ein 28-jähriger Autofahrer aus Delmenhorst von der Polizei gestoppt. Die Kontrolle fand um 23:46 Uhr an der Bremer Heerstraße statt, wo der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von 0,60 Promille, was nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzlich bedenklich ist. Infolgedessen wurde eine Blutentnahme durchgeführt, und der Mann durfte nicht weiterfahren, wie Weser-Kurier berichtet.
Alkohol am Steuer ist ein ernstzunehmendes Thema, das nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar geregelt und variieren abhängig von verschiedenen Faktoren. Für Fahrer unter 21 Jahren und solche in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab einem Wert von 0,3 Promille kann bereits eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden, was strafbar ist, sollten Ausfallerscheinungen vorliegen. Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro, Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot geahndet werden, so ADAC.
Die Konsequenzen der Promilleüberschreitung
Die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind jedoch nicht zu unterschätzen und können drastisch ausfallen. Ab 1,1 Promille gilt vollständige Fahruntüchtigkeit; der Fahrer macht sich damit strafbar. In diesem Punkt hat die Gesetzgebung klare Vorgaben, die eine Blutentnahme bei Verweigerung des Atemtests nach sich ziehen können. Ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze führt zu einer Bußgeldstrafe von 250 Euro und – zumindest theoretisch – einem Punkt im Fahreignungsregister. Zudem kann es für Fahranfänger in der Probezeit zu einer Verlängerung dieser Probezeit kommen. Kanzlei Heskamp erläutert weiter, dass bei schwerwiegenden Verstößen der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist festgelegt werden kann.
Doch die Folgen beschränken sich nicht nur auf Geldbußen und Punkte. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Regressforderungen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen, die bis zu 5000 Euro betragen können. Bei besonders gravierenden Verstößen, wie etwa einem Blutalkoholwert von über 1,6 Promille, muss mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gerechnet werden, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Es ist also mehr als nur eine Frage des Geldes; das Autofahren unter Alkoholeinfluss kann weitreichende und oft teure Folgen haben. Daher sollte man stets ein gutes Händchen haben und die Finger von Alkohol lassen, wenn man sich ans Steuer setzt.
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Ort | Delmenhorst, Deutschland |
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