Neue Parkgebühren und Hundesteuer: Göttingen ändert Regelungen ab Juli!

Neue Parkgebühren und Hundesteuer: Göttingen ändert Regelungen ab Juli!
Göttingen, Deutschland - In Göttingen wird der 1. Juli 2025 ein Tag voller Neuerungen, denn an diesem Dienstag treten bedeutende Regelungen in Kraft, die das Parken im Ostviertel und die Hundesteuer betreffen. Diese Veränderungen sind das Resultat eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses, der bereits am 10. März 2025 gefasst wurde. Rund 2.000 öffentliche Stellplätze werden in eine Parkraumbewirtschaftungszone umgewandelt, wodurch Autofahrer nun für das Parken zahlen müssen. Die Gebühren für Nicht-Anwohner in der Parkzone II liegen bei 1,20 Euro pro Stunde. Die Zahlung kann entweder über die praktische Parkster-App oder an neu aufgestellten Automaten erfolgen, von denen elf von zwölf schon in Betrieb sind, wie Göttinger Tageblatt berichtet.
Das Gebiet für das gebührenpflichtige Parken ist klar umrissen: Die Parkraumbewirtschaftungszone erstreckt sich über Straßen wie Am Steinsgraben, Friedländer Weg und Herzberger Landstraße. Um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, können Anwohner bereits vor Inkrafttreten der Regelung Bewohnerparkausweise beantragen – im ersten Jahr kosten diese 120 Euro, ab 2026 steigen die Gebühren auf 150 Euro und ab 2027 auf 180 Euro. Das Ziel dieser Maßnahmen? Den Parkdruck in Wohngebieten spürbar zu verringern und eine gerechtere Kostenverteilung zu erreichen, wie die Stadtverwaltung erläutert.
Besondere Regelungen und Ziele
Im Umfeld der Schillerwiese gelten spezielle Regelungen: Hier können Autofahrer, abweichend von der üblichen Höchstparkdauer von vier Stunden, in bestimmten Bereichen bis zu 11 Stunden parken. Zudem wird an der Arnoldi-Schule die Höchstparkdauer auf sechs Stunden ausgeweitet, was eine weitere Erleichterung für Eltern und Schüler mit sich bringt. Anders ist dies allerdings für die Schüler: Auch sie müssen künftig Parkgebühren zahlen, was den Eltern gewiss ein wenig mehr Kopfzerbrechen bereiten könnte.
Parallel zu den neuen Parkgebühren tritt eine überarbeitete Hundesteuersatzung in Kraft. Die Steuer für gefährliche Hunderassen wird drastisch erhöht – von bislang 120 Euro auf stolze 744 Euro pro Jahr für neu angemeldete Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und anderen. Für bereits gemeldete Tiere bleibt alles beim Alten. Diese Maßnahme soll nicht nur präventiv wirken, sondern auch die Sicherheit in der Stadt erhöhen, da die Zahl der registrierten Hunde dieser Rassen seit 2018 um 100 Prozent gestiegen ist. Betrachtet man die 41 Beißvorfälle der letzten zweieinhalb Jahre, von denen sieben durch Kampfhunde verursacht wurden, wird die Dringlichkeit dieser Regelung deutlich, wie das Göttinger Tageblatt weiter berichtet.
Kritik und Herausforderungen
Die neuen Regelungen sind jedoch nicht unumstritten. Die Fraktion GöLinke äußert Bedenken, und eine Petition von Hundebesitzern, die mehr als 1.000 Unterschriften gesammelt hat, fordert Steuererleichterungen. Diese kritischen Stimmen zeigen, dass die Maßnahmen auf geteilte Meinungen stoßen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bürger in der Praxis mit den neuen Regelungen arrangieren werden.
Abschließend lässt sich sagen, dass Parkraumbewirtschaftung in vielen Kommunen eine wichtige Rolle spielt, um die Nutzung des Straßenraums zu optimieren und umweltschädlichen Verkehr zu reduzieren. So zeigt eine Studie, dass die Vorteile der Parkraumbewirtschaftung enorm sind: von einer Reduzierung des Parksuchverkehrs bis hin zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in urbanen Räumen, wie kommunal.de zusammenfasst. Die bevorstehenden Änderungen in Göttingen könnten einen ersten Schritt hinein in eine zukunftsorientierte Parkraumbewirtschaftung darstellen.
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Ort | Göttingen, Deutschland |
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