Halterabfragen in Hameln: So gefährlich kann Parken werden!

Halterabfragen in Hameln: So gefährlich kann Parken werden!
Hameln, Deutschland - In Hameln sorgt das Thema Parkraumbewirtschaftung für regen Gesprächsstoff. Besonders die rechtlichen Rahmenbedingungen für Halterabfragen und die damit verbundenen Vertragsstrafen sorgen für Aufregung unter Autofahrern. Wie dewezet.de berichtet, haben Unternehmen, die Parkplätze bewirtschaften, die Möglichkeit, Fahrzeughalterdaten durch Halterabfragen zu erhalten, wenn Parkgebühren nicht bezahlt wurden.
Diese Abfragen können gegen Gebühr beim Kraftfahrbundesamt oder bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angefordert werden. Wichtig ist, dass Antragsteller „triftige Gründe“ für ihre Halteranfrage angeben müssen; dies ist in Paragraf 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgelegt. Es geht also nicht einfach nach Lust und Laune, sondern nur, wenn ein ernsthafter Grund vorliegt.
Rechtslage und Gerichtsurteile
Ein entscheidender Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2023 hat nun klargestellt, dass das Parken auf Privatparkplätzen als eine straßenverkehrsrechtliche Angelegenheit gilt. Damit ist die Übermittlung von Halterdaten an Parkplatzbetreiber rechtlich abgesichert, sofern diese zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Dies bedeutet, dass wenn Parkgebühren nicht beglichen werden, die Fahrer rechtlich belangt werden können, wie auch ra-kotz.de feststellt.
Der Hintergrund dieses Beschlusses war ein konkreter Fall, bei dem eine Fahrzeughalterin die zulässige Parkdauer von einer Stunde um 20 Minuten überschritt. Zwar versuchte sie, die Übermittlung ihrer Halterdaten als rechtswidrig anzufechten, doch blieb ihr Antrag in diesem Fall ohne Erfolg. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung von Kundenparkplätzen einen Bezug zum Straßenverkehr hat und die Datenübermittlung somit rechtmäßig ist.
Vertragsstrafen und ihre Folgen
In Hameln-Pyrmont wurden von März bis Ende 2024 insgesamt 213 Halterabfragen durchgeführt, im ersten Halbjahr 2024 waren es bereits 184, was einen Anstieg von durchschnittlich mehr als 30 Abfragen pro Monat bedeutet. Die Kreisverwaltung kann hierbei keine Differenzierung nach Antragstellern vornehmen. Halterabfragen können außer von Parkplatzbetreibern auch von Polizei, Bußgeldstellen sowie Versicherungen ausgeführt werden, was die Invalidität der fahrzeugspezifischen Ausreden etwas mindert.
Hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafen ist zu beachten, dass es Höchstgrenzen gibt. Diese sind dabei auf maximal das Doppelte des regulären Bußgeldes für einen ähnlichen Verkehrsverstoß festgelegt. Beispielsweise können die Verwarnungsgelder für „Parken ohne Parkschein“ zwischen 20 und 40 Euro liegen. Das Verwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass ordentlich gekennzeichnete Parkplätze auch rechtlich durchgesetzt werden dürfen, wobei die Strafen in der Regel um die 30 Euro liegen.
Fazit und Ausblick
Die Diskussion um Parken in Hameln und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen wird noch lange anhalten. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass sie durch das Parken auf Privatgrundstücken automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber eingehen, und eine klare Beschilderung unabdingbar ist. Daher gilt: Wer in Zukunft sein Auto abstellt, sollte die Parkdauer genau im Auge behalten, um teure Vertragsstrafen zu vermeiden.
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Ort | Hameln, Deutschland |
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