Raser auf Harley: Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung!

Am 19.06.2025 führte die Polizei Rellingen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Ein Fahrer wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt.
Am 19.06.2025 führte die Polizei Rellingen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Ein Fahrer wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt. (Symbolbild/MND)

Raser auf Harley: Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung!

Hermann-Löns-Weg, 25462 Rellingen, Deutschland - Am 19. Juni 2025, gegen 15:00 Uhr, führte die Polizei Rellingen eine umfangreiche Geschwindigkeitskontrolle am Hermann-Löns-Weg durch. Dabei erwischten die Beamten einen 35-jährigen Fahrer aus Hamburg, der mit seiner Harley-Davidson, die mit einem Neumünsteraner Kennzeichen ausgestattet war, deutlich zu schnell unterwegs war. Mit einer Geschwindigkeit von 87 km/h rasierte er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um satte 57 km/h.

Bei der Kontrolle präsentierte der Fahrer einen polnischen Führerschein, der jedoch schon bald in den Fokus der Beamten geriet. Bei der ersten Überprüfung war offensichtlich, dass der Führerschein möglicherweise gefälscht war. Solche Verdachtsmomente führen unweigerlich dazu, dass der Fahrer sich nun wegen des Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten muss. Hierbei drohen ihm nicht nur hohe Geldstrafen von etwa 600 Euro, sondern auch ein zwei­monatiges Fahrverbot.

Urkundenfälschung im Straßenverkehr

Urkundenfälschung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, vielmehr handelt es sich um eine strafbare Handlung, die gemäß § 267 StGB definiert ist. Dazu zählt nicht nur die Produktion oder Veränderung von gefälschten Urkunden, sondern auch deren Verwendung. Ein Führerschein oder ein Kfz-Schein gelten als Urkunden, deren Fälschung oder Manipulation zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen kann. Laut dem Bussgeldkatalog können Strafen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Besonders im Straßenverkehr ist es entscheidend, dass alle Urkunden echt und unverfälscht sind. Falsche Umweltplaketten oder manipulierte Kennzeichen gehören ebenfalls in die Kategorie Urkundenfälschung und sind strafbar. In diesem Fall könnte das Anbringen eines falschen Kennzeichens – sei es durch Abnehmen von einem anderen Fahrzeug oder das Anbringen eines nicht amtlich ausgestellten Kennzeichens – ebenfalls zur strafrechtlichen Verfolgung führen, da das Anbringen von nicht gestatteten Kennzeichen im Straßenverkehr eine gravierende Angelegenheit darstellt.

Konsequenzen für die Betroffenen

Die Übersicht über mögliche Strafen bei Urkundenfälschung im Straßenverkehr zeigt, dass diese Delikte ernst genommen werden. Neben den bereits erwähnten Geldstrafen und Fahrverboten drohen im schlimmsten Fall auch Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister.

  • Bußgeld zwischen 600 EUR und mehr
  • Fahrverbot von bis zu zwei Monaten
  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei schwerwiegenden Fällen

Dieses Beispiel aus Rellingen macht deutlich, wie wichtig es ist, im Straßenverkehr auf die Echtheit von Führerscheinen und Kennzeichen zu achten. Denn wie man sieht, kann ein kleiner (oder großer) Fehler auf zwei Rädern schnell zu einer festen Angelegenheit werden – mit weitreichenden Konsequenzen für den Fahrer.

Details
OrtHermann-Löns-Weg, 25462 Rellingen, Deutschland
Quellen