Beamte in Niedersachsen: Widersprüche zur Besoldung – Jetzt wird’s ernst!

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Der Artikel informiert über die aktuellen Widersprüche von Beamten in Bremen gegen ihre Besoldung und die Einigung der Landesregierung mit den Gewerkschaften.

Der Artikel informiert über die aktuellen Widersprüche von Beamten in Bremen gegen ihre Besoldung und die Einigung der Landesregierung mit den Gewerkschaften.
Der Artikel informiert über die aktuellen Widersprüche von Beamten in Bremen gegen ihre Besoldung und die Einigung der Landesregierung mit den Gewerkschaften.

Beamte in Niedersachsen: Widersprüche zur Besoldung – Jetzt wird’s ernst!

In Niedersachsen steht das Thema der Beamt*innenbesoldung wieder im Rampenlicht. Wie ver.di berichtet, hat das Finanzministerium am 22. April 2025 die Dienststellen angewiesen, Widersprüche von Besoldungsempfängern zu bescheiden. Diese Widersprüche beziehen sich auf die Verfassungsmäßigkeit oder Angemessenheit der Alimentation, insbesondere in Bezug auf die Besoldungszeiträume ab 2023.

Die Sache liegt nun so, dass eine beträchtliche Anzahl von Beamt*innen in den Jahren 2023 und 2024 ihre Bedenken angestoßen hat. Diese Bedenken sind unter den DGB-Gewerkschaften wie ver.di, GEW und GdP laut geworden. Um die drohende Klagewelle abzuwenden, wurde Finanzminister Heere aufgefordert, eine Musterklagevereinbarung in Betracht zu ziehen, was er anfänglich ablehnte.

Ein einvernehmlicher Weg zu Musterklagen

In einer Krisensitzung mit der Justizministerin hat sich die Landesregierung dann jedoch auf ein Verfahren geeinigt, das eine Klärung der Widersprüche zum Ziel hat. Widersprüche werden bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Musterklageverfahren vorerst nicht bescheiden. Die Gewerkschaften sind nun aufgefordert, Beamt*innen zu benennen, die bereit sind, Musterklagen gegen ihre Besoldung für 2023 oder 2024 zu erheben. Damit wollen die Verantwortlichen ein möglichst breites Spektrum an Fallkonstellationen abdecken, um die Sache rechtssicher zu klären.

Statistiken zeigen, dass bis zu 34.000 Widersprüche für 2023 und rund 28.000 für 2024 eingegangen sind. Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung wird für die Bearbeitung dieser Widersprüche zuständig sein. Für alle übrigen Beamt*innen, die ihre Besoldung weiterhin als rechtswidrig ansehen, bleibt es dabei: Jährlich muss ein Widerspruch eingelegt werden. Dies ist nach dem neuen Niedersächsischen Besoldungsgesetz notwendig, da die Alimentation 2022 neu geregelt wurde.

Die rechtlichen Hintergründe

Für die derzeitige Unsicherheit in der Besoldung gibt es mehrere Faktoren. Laut Beamtenbesoldung.org finden Besoldungsrunden für Beamte im Bund, in den Kommunen und bei den Ländern im Turnus von zwei bis drei Jahren statt. Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die letzte Besoldungsrunde für Bundesbeamte im Januar 2023 stattfand. Dabei gab es eine Erhöhung um 200 Euro und 5,3 Prozent, wobei es im gleichen Jahr auch eine Nullrunde gab.

In der jüngsten Besoldungsrunde für Landesbeamte, die von Oktober bis Dezember 2023 lief, wurde eine pauschale Erhöhung um 200 Euro ab dem 1. November 2024 für alle Länder außer Baden-Württemberg, sowie eine weitere Erhöhung von 5,5 Prozent ab dem 1. Februar 2025 beschlossen. Zusätzlich gab es eine Einmalzahlung von 3.000 Euro als Inflationsabmilderungsprämie für alle Bundesländer.

Ein gerichtlicher Klärungsprozess ist also notwendig, um die strittigen Fragen rund um die Angemessenheit der Besoldung zu klären. Das Ziel ist, die Verwaltung der Verwaltungsgerichte zu entlasten und zügige Klarheit für die betroffenen Beamten zu schaffen.

Wie die Dinge sich weiter entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Gewerkschaften, die Landesregierung und die Justiz sitzen an einem Tisch, und der Ausgang dieser Gespräche könnte weitreichende Folgen für die Beamtenschaft in Niedersachsen haben. Bleiben Sie auf dem Laufenden!