Standortfrage der Amtsverwaltung: Debatte über Zukunft in Spantekow!
Bürgermeister Weitmann diskutiert am 9. September die zukünftige Standortfrage der Amtsverwaltung Anklam im Bürgerhaus Spantekow.

Standortfrage der Amtsverwaltung: Debatte über Zukunft in Spantekow!
Am Dienstag, dem 9. September, wird im Bürgerhaus Spantekow die Standortfrage der Amtsverwaltung erneut auf die Tagesordnung kommen. Bürgermeister Martin Weitmann (parteilos) hat diese Thematik aufgegriffen, denn es geht nun darum, den zukünftigen Sitz der Behörde zu bestimmen. Im Rahmen einer Variationenuntersuchung sollen drei unterschiedliche Möglichkeiten analysiert werden, um die optimale Lösung zu finden. Laut Nordkurier steht zur Debatte:
- Die Erweiterung des bisherigen Standorts in Spantekow als alleiniger Verwaltungsstandort.
- Der Neubau eines zentral gelegenen Verwaltungsstandorts innerhalb des Amtsbereichs.
- Die Sanierung der bereits im Eigentum des Amtes befindlichen Immobilien in Ducherow und Spantekow.
Die Vorbereitungen für die Erweiterung in Spantekow mussten vorerst ausgesetzt werden, um der zweiten Variante mehr Raum zu geben. Weitmann sieht sich in seiner Argumentation bestärkt, da die Gemeinde sich klar für den Verbleib im Amt Anklam-Land ausgesprochen hat. Diese positive Signalwirkung könnte der Entscheidung am Dienstag neuen Schub verleihen.
Auf neue Grundlagen bauen
Mit dem Zugang zu Schadstoff-Gutachten, die den Bauzustand des alten Amtsgebäudes in Ducherow beleuchten, hat der Amtsausschuss wertvolle Informationen erhalten, die in die Überlegungen einfließen werden. Weitmann möchte diese Gutachten in die Diskussion einbeziehen, um die finanziell günstigste und praktikabelste Variante zu finden.
In Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten ist auch die Durchführung einer Variantenuntersuchung von wesentlicher Bedeutung. Nur so kann die wirtschaftlich vorteilhafte Beschaffungsvariante ermittelt werden. Gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes, detailliert auf der Webseite des BBSR, ist dies erforderlich, um einen strukturierten Handlungsrahmen zu schaffen. Auch die Berücksichtigung von Lebenszyklus- und Risikokosten spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Schlüssel
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für öffentliche Bauvorhaben sind nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung notwendig. Diese Untersuchungen helfen, die fiskalischen Interessen zu wahren, vor allem in einem Spannungsfeld, in dem potenzielle Bieter bei laufenden oder zukünftigen Vergabeverfahren von den internen Kalkulationen profitieren könnten. Laut der BMV soll durch Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Transparenz bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften erhöht werden.
Der entscheidende Schritt für die Zukunft der Amtsverwaltung steht also bevor. Die Debatte am Dienstag könnte wegweisend sein für die nächsten Jahre und wird mit Spannung erwartet. Alle Beteiligten sind gefordert, ein gutes und zukunftsorientiertes Konzept zu entwickeln, das den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird.