Zürich greift durch: Wer zu viel Platz hat, muss umziehen!

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Die Stadt Zürich überprüft ab August 2025 Mietverhältnisse auf Unterbelegung und Wohnsitzpflicht zur Bekämpfung der Wohnungsnot.

Die Stadt Zürich überprüft ab August 2025 Mietverhältnisse auf Unterbelegung und Wohnsitzpflicht zur Bekämpfung der Wohnungsnot.
Die Stadt Zürich überprüft ab August 2025 Mietverhältnisse auf Unterbelegung und Wohnsitzpflicht zur Bekämpfung der Wohnungsnot.

Zürich greift durch: Wer zu viel Platz hat, muss umziehen!

Die Zürcher Stadtregierung hat einen mutigen Schritt gewagt und die lange diskutierte Vermietungsverordnung in die Tat umgesetzt. Damit kommt frischer Wind in die angespannten Mietverhältnisse der Stadt. Wie nau.ch berichtet, werden nun bestehende Mietverhältnisse sorgfältig geprüft. Mieter, die zu viel Platz allein nützen, stehen vor der Herausforderung, ihre vier Wände zu wechseln. Denn in Zürich ist die Wohnungsnot mittlerweile ein akutes Problem: Am 1. Juli 2025 waren lediglich 235 Wohnungen leer, was einer Leerwohnungsziffer von nur 0,1 Prozent entspricht.

Um das Wohnraummanagement zu optimieren, setzt die Stadtregierung auf eine klare Regelung. Die 2019 eingeführten Vorschriften zur Vermietung städtischer Wohnungen verlangen eine angemessene Belegung. Beispielsweise sollten in einer Vier-Zimmer-Wohnung mindestens drei Personen leben. Besonders kritisch sind die insgesamt rund 1100 als „unterbelegt“ eingestuften städtischen Wohnungen, von denen etwa 150 als „stark unterbelegt“ gelten. Sollten Mieter alleine in einer solchen Vier-Zimmer-Wohnung leben, erhalten sie eine schriftliche Aufforderung, die Belegung zu ändern.

Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation

Die Stadt stellt sicher, dass die Mieter nicht ohne Alternativen dastehen: Bei Nichteinhaltung der Belegungsauflagen wird ihnen eine Ersatzwohnung angeboten. Laut 20min.ch müssen die Betroffenen die Unterbelegung innerhalb eines Jahres beheben. Werden Angebote seitens der Stadt abgelehnt oder die Wohnsitzpflicht verletzt, droht eine Kündigung. Die Überprüfung der Mietverhältnisse wird jedoch als aufwändig beschrieben, da es sich um 7400 Mietverhältnisse handelt, die bezüglich Wohnsitzpflicht, Mindestbelegung und Einkommensgrenzen auf Herz und Nieren geprüft werden.

Die Stadt Zürich verfolgt dabei einen klaren Plan: Die erste Überprüfung konzentriert sich auf die stark unterbelegten Wohnungen. Im zweiten Schritt sind dann rund 1000 „leicht unterbelegte“ Wohnungen an der Reihe. Darüber hinaus wird ab 2028 eine Einkommensprüfung der Mietenden in Erwägung gezogen, um sicherzustellen, dass wohlhabende Personen nicht in günstigen Wohnungen leben. Das Bundesgericht hat mittlerweile das Recht der Stadt gestärkt, die neuen Regeln auch auf ältere Mietverträge anzuwenden.

Die Mietpreisentwicklung in Zürich

Die Mietpreisentwicklung in Zürich bleibt unterdessen nicht unbeachtet. Im Durchschnitt zahlen Mieter für eine 4-Zimmer-Wohnung etwa 2200 Franken, während 3-Zimmerwohnungen im Durchschnitt bei 1880 Franken liegen. Diese Zahlen stammen aus einer Analyse, die zh.ch durchgeführt hat und spiegeln den marktorientierten Wohnungssektor wider. Insbesondere in städtischen Lagen sind die Preise deutlich höher als in ländlicheren Gebieten, was den Druck auf die Mietenden weiter verstärkt.

Insgesamt muss sich die Stadt auf einen langen Weg einstellen, um den Wohnbedarf ihrer Bürger zu decken. Doch mit diesen ersten Maßnahmen zeigt die Zürcher Stadtregierung, dass sie bereit ist, entschieden gegen die Wohnungsnot vorzugehen und die Mietverhältnisse fairer zu gestalten.