Stadt Ribnitz-Damgarten unter Druck: Asbeststreit vor Gericht!
Ein Streit um Asbest: Klägerin fordert 125.000 Euro von Stadt Ribnitz-Damgarten, Gerichtstermin am 1.12.2025 in Stralsund.

Stadt Ribnitz-Damgarten unter Druck: Asbeststreit vor Gericht!
In einem brisanten Fall muss sich die Stadt Ribnitz-Damgarten am kommenden Montag vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Die Klägerin fordert ganze 125.000 Euro von der Stadt, nachdem sie ein Grundstück mit einem Ferienhaus erworben hatte, das angeblich mit Asbest belastet ist. Der Verkauf des Erbbaurechts fand bereits im Jahr 2018 statt. Laut der Klägerin hatte ein städtischer Mitarbeiter von der Asbestbelastung gewusst und diese Information bewusst beim Vertragsabschluss verschwiegen. Die Stadt hingegen bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, dass die Klägerin bereits seit 2020 von der Kontamination wusste und die Forderung damit verjährt sei. Zudem sei der Betrag von 125.000 Euro nicht spezifisch für die Asbestentsorgung entstanden, sondern eher allgemeinen Sanierungsmaßnahmen geschuldet.
In der Vergangenheit galt Asbest als beliebtes Bausubstanz, geschätzt für seine feuerfesten und isolierenden Eigenschaften. Doch die schädlichen Auswirkungen sind inzwischen hinlänglich bekannt: Asbest kann zu schweren Lungenerkrankungen wie Asbestose und sogar zu Krebserkrankungen führen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Asbest von enormer Bedeutung macht. Auf der Webseite der Kanzlei Herfurtner wird darauf hingewiesen, dass sowohl Hersteller als auch Eigentümer von Gebäuden mit Asbest möglicherweise haftbar gemacht werden können, sollten sie nicht den notwendigen Sicherheitsstandards nachkommen.
Rechtliche Grundlagen und Gesundheitsschutz
Die Tatsache, dass der Fall in Ribnitz-Damgarten vor Gericht landet, bringt erhebliche rechtliche Fragestellungen mit sich. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreiben vor, wie mit Asbest umzugehen ist, gerade auch in alten Gebäuden. Seit 2005 gilt in der EU ein Verwendungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien. In dieser Zeit hat sich auch die Gesetzeslage weiterentwickelt, um die Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung zu minimieren.
Wichtige Vorschriften beinhalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 517), die verbindliche Analysenverfahren zur Asbestbestimmung vorschreiben. Auch im internationalen Kontext, wie in der EU-Richtlinie 2009/148/EG aufgezeigt, sind klare Regelungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbest am Arbeitsplatz notwendig. In dem Zusammenhang ist die niedrige zulässige Asbestkonzentration von unter 0,1 % in Produkten für die breite Öffentlichkeit besonders erwähnenswert.
Die bevorstehende Gerichtsverhandlung wird nicht nur für die Klägerin von Bedeutung sein, die den Verdacht äußert, über die Gesundheitsgefahren im Dunkeln gelassen worden zu sein, sondern auch für die Stadt Ribnitz-Damgarten, die ihre Integrität und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen verteidigen möchte. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird und welche Konsequenzen dieser Fall für den Umgang mit Asbest in der Region haben könnte.
Um die Risiken rund um Asbest besser zu verstehen, ist es wichtig, sich auch über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Denn gerade bei Altbau-Sanierungen sollten sowohl Eigentümer als auch Bauunternehmen die entsprechenden Bestimmungen beachten, um rechtlichen Auseinandersetzungen wie in diesem Fall zu entgehen.
Weitere Informationen sind auf den folgenden Seiten verfügbar: NDR berichtet, Kanzlei Herfurtner und DGUV.