Betrunkene Autofahrer stellen sich selbst bei Polizei – skurrile Vorfälle!

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In Güstrow meldete ein stark alkoholisierter Mann einen Wildunfall, wurde von der Polizei kontrolliert und mehrfach bestraft.

In Güstrow meldete ein stark alkoholisierter Mann einen Wildunfall, wurde von der Polizei kontrolliert und mehrfach bestraft.
In Güstrow meldete ein stark alkoholisierter Mann einen Wildunfall, wurde von der Polizei kontrolliert und mehrfach bestraft.

Betrunkene Autofahrer stellen sich selbst bei Polizei – skurrile Vorfälle!

In einer kuriosen Episode haben sich gleich zwei Männer aus dem Landkreis Rostock selbst bei der Polizei angezeigt, beide unter dem Einfluss von Alkohol. Was dazu führt, dass man sich in einem Polizeirevier einfindet? Man könnte meinen, dass es schon einem besonderen Mut oder einer gehörigen Portion Leichtsinn bedarf.

Der erste Vorfall ereignete sich am Montagmorgen in Bützow. Ein 55-jähriger Mann parkte mit seinem Transporter vor dem Polizeirevier und begab sich hinein. Die Beamten bemerkten schnell den intensiven Alkoholgeruch und führten einen Atemalkoholtest durch, der alarmierende 1,23 Promille ergab. Dies führte dazu, dass er ins Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht wurde. Selbstverständlich wurde ihm der Führerschein abgenommen, aber nach den notwendigen Maßnahmen durfte der Mann die Wache wieder verlassen.

Ein weiteres Mal in der Nacht

Am Montagabend, gegen Mithternacht, suchte ein 33-jähriger Mann die Polizei in Güstrow auf – angeblich, um einen Wildunfall zu melden. Sein Parkverhalten war bereits auffällig, da er seinen Mazda auf dem Gehweg gegenüber der Dienststelle abstellte. Auch hier stellte die Polizei schnell fest, dass er erheblich alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest zeigte erschreckende 2,43 Promille. Wie auch beim ersten Vorfall folgte die Blutentnahme und der Führerschein wurde eingezogen. Die Fahrzeugschlüssel übergab man schließlich seiner Lebensgefährtin, bevor er die Wache verlassen durfte.

Das Unheil nahm jedoch seinen Lauf: Kurz nach der ersten Polizeikontrolle wurde der 33-Jährige erneut auf einem Fahrrad in der Eisenbahnstraße angehalten, wo ein weiterer Alkoholtest noch 2,02 Promille ergab. Hierbei wird die gesamte Problematik der Trunkenheit im Verkehr deutlich, da die Kriminalpolizei nun gegen beide Männer ermittelt – wobei gegen den 33-Jährigen sogar doppelt.

Alkohol am Steuer – Ein ernstes Thema

Diese Vorfälle sind nicht nur amüsant, sondern werfen auch ein Schlaglicht auf die ernsten Folgen von Alkohol am Steuer, welche andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die geltenden Promillegrenzen in Deutschland sind klar definiert: Für Fahranfänger bis 21 Jahre und Personen in der Probezeit gilt ein striktes 0,0 Promille-Verbot. Bei einem Alkoholpegel von 0,3 Promille kann es, je nach Ausfallerscheinungen, bereits strafbar werden. Ab 1,1 Promille ist die Fahruntüchtigkeit eindeutig gegeben und führt zu strafrechtlichen Konsequenzen, wobei ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wird.

Alkohol am Steuer führt nicht nur zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg, sondern kann im schlimmsten Fall auch zu einem Führerscheinentzug oder gar Freiheitsstrafen führen, insbesondere bei Verletzungen oder Todesfällen. Im Jahr 2024 beispielsweise gab es in Deutschland täglich rund 95 Verkehrsunfälle, die auf Alkohol zurückzuführen waren. Besonders am Vatertag stieg die Zahl der Alkoholunfälle auf dramatische 287.

Wie die Vorfälle in Rostock zeigen, hat das Trinken und Fahren ernsthafte Folgen. Es ist essentiell, die eigene Fahrtüchtigkeit stets zu berücksichtigen und im Zweifelsfall lieber auf das Fahren zu verzichten – für die eigene Sicherheit und die aller anderen. Die Geister, die man ruft, sind oft nicht die gewünschten. Schenken wir diesen kuriosen Zusammentreffen ebenso Beachtung wie den ernsthaften Gefahren, die sie mit sich bringen.

Für eine tiefere Einsicht in die Konsequenzen von Alkohol am Steuer und die gesetzlichen Bestimmungen, können Interessierte hier weiter lesen: Nordkurier, ADAC, e-recht24.