Transporter in Baustelle versenkt: Halter muss hohe Kosten tragen!
Ein Transporter wurde in Neubrandenburg auf einer Baustelle versenkt. Der Halter trägt die Abschleppkosten selbst.

Transporter in Baustelle versenkt: Halter muss hohe Kosten tragen!
In einer ungewöhnlichen Situation auf einer Straßenbaustelle zwischen Woldegk und Friedland ist am 14. Oktober 2025 ein Transporter in eine Grube versenkt worden. Der Vorfall ereignete sich, als ein 49-jähriger polnischer Fahrer trotz der Absperrungen auf die Baustelle fuhr, in der Hoffnung, ungehindert durchzukommen. Diese unbedachte Entscheidung führte dazu, dass das Fahrzeug um etwa 1,3 Meter in der offenen Baustelle absackte, wie die Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Neubrandenburg bestätigte. Der Halter des Transporters ist nun dafür verantwortlich, die Kosten für das Abschleppen zu übernehmen, was in solchen Fällen nicht ungewöhnlich ist.
Der technische Aufwand für die Bergung des Fahrzeugs war erheblich. Die Falschparker-Regelungen, die sich aus den Verkehrsvorschriften ergeben, sind dabei klar: Halter müssen für die Abschleppkosten aufkommen, selbst wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Ein Blick auf den Abschleppkosten-Rechner zeigt, dass die Kosten je nach Fahrzeugtyp und Entfernung zum Abschlepport variieren. Der Rechner ist dabei kostenlos nutzbar und bietet sowohl privaten Autofahrern als auch professionellen Dienstleistern eine wertvolle Orientierung.
Die finanziellen Folgen eines Abschleppens
Wie die ADAC-Informationen ausführen, können die Abschleppkosten stark variieren. Faktoren wie Tageszeit und regionaler Anbieter spielen eine große Rolle bei der Preisgestaltung. Selbst wenn der Fahrer vor dem Eintreffen des Abschleppwagens zurückkehrt, müssen die sogenannten Leerfahrtkosten vom Halter getragen werden. Diese Regelungen gelten auch im Falle von Unfällen oder Pannen, da in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine eigene Vollkasko die Abschleppkosten übernimmt.
Die Baustelle, auf der der Transporter gestrandet ist, erfährt derzeit tiefgreifende Sanierungsarbeiten. Während der Halter des Fahrzeugs nun die Schäden und deren Ursachen seiner Versicherung melden muss, zieht der Vorfall auch einen weiteren Aspekt nach sich: Die Verantwortung des Halters im Umgang mit den Transportkosten. Bei Abschleppdiensten variieren die Preise, und es kann sinnvoll sein, sich im Vorfeld über mögliche Kosten zu informieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Die Regelungen zum Abschleppen sind klar definiert: Auch wenn es zu einem Unrecht kommt, sind Halter in der Regel für die anfallenden Kosten verantwortlich. Eine Übersicht über die Rechtslage bietet der ADAC, der darauf hinweist, dass die Kosten im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben sollten. Dies sorgt für ein gewisses Maß an Klarheit in einer ansonsten oft unübersichtlichen Situation.
Das Beispiel des versenkten Transporters unterstreicht die Wichtigkeit von Vorsicht und Achtsamkeit im Straßenverkehr. Bevor man ein Risiko eingeht, sollte man auch immer die möglichen Konsequenzen im Blick haben – nicht zuletzt die finanziellen. Ein gutes Händchen im Umgang mit solchen Situationen ist unerlässlich.