Vogelgrippe-Alarm: Teilweise Stallpflicht im Amt Hagenow!

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Vogelgrippe-Ausbruch in Sülstorf betrifft Geflügelhalter in der Überwachungszone; strenge Schutzmaßnahmen und Verkaufsverbote gelten.

Vogelgrippe-Ausbruch in Sülstorf betrifft Geflügelhalter in der Überwachungszone; strenge Schutzmaßnahmen und Verkaufsverbote gelten.
Vogelgrippe-Ausbruch in Sülstorf betrifft Geflügelhalter in der Überwachungszone; strenge Schutzmaßnahmen und Verkaufsverbote gelten.

Vogelgrippe-Alarm: Teilweise Stallpflicht im Amt Hagenow!

Die Vogelgrippe ist wieder in aller Munde, und das aus gutem Grund. In Sülstorf, einer kleinen Gemeinde in Norddeutschland, gibt es einen akuten Ausbruch der gefürchteten Erkrankung. Wie der Nordkurier berichtet, sind die Auswirkungen auf die Geflügelhalter in der Umgebung gravierend: Die Örtlichkeiten Bandenitz, Hoort und Zachun liegen in der Überwachungszone. Das bedeutet, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Für die betroffenen Hühner, Truthühner, Enten und Co. bedeutet das, dass sie entweder in Ställen oder in geschlossenen Volieren gehalten werden müssen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden. Die Stallungen müssen zudem gegen unbefugte Personen gesichert werden, und der Handel mit Geflügel sowie der Verkauf von Eiern ist vorübergehend untersagt. Wichtig ist auch, dass alle Auffälligkeiten oder Krankheitszeichen bei den Tieren sofort dem Veterinäramt gemeldet werden. Ein strenges Hygienekonzept bei der Fütterung und der Versorgung der Tiere ist unerlässlich.

Hintergrund zur Vogelgrippe

Die Vogelgrippe, auch als Aviäre Influenza bekannt, wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 verursacht. Besonders die hochpathogene Variante (HPAI) ist für Tiere und Menschen gefährlich, denn sie kann schwere Krankheitsverläufe nach sich ziehen. Alle Vogelarten können betroffen sein, wobei Hühner und Truten besonders anfällig sind. Wassergeflügel wie Enten und Gänse zeigt oft keine Symptome, können den Erreger aber verbreiten. Diese Informationen stammen von BLV.

Aktuell sind auch die Hauskatzen und Hunde nicht außer Gefahr. Das H5N1-Virus kann Katzen über direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen infizieren. Die Krankheit kann bei Katzen schwer verlaufen und endet häufig tödlich. Wenn Symptome bemerkt werden, sollte rasch ein Tierarzt konsultiert werden. Freigänger-Katzen sollten für die Dauer der Gefahr am besten im Haus gehalten werden, wie die NDR beim Thema Vogelgrippe erläutert.

In Norddeutschland mussten seit Mitte Oktober 2025 bereits Hunderttausende Nutztiere aufgrund der Vogelgrippe getötet werden. Das wirft ein ernstes Licht auf die Auswirkungen der aktuellen Situation. Während Hunde als weniger empfänglich für das Virus gelten, sollte dennoch Vorsicht geboten sein, insbesondere bei der Ernährung.

Voraussichtliche Entwicklungen

Die Regelungen in der Überwachungszone, wie sie aktuell in Sülstorf und Umgebung gelten, bleiben auch nach der möglichen Aufhebung der Sperrzone noch mindestens 30 Tage in Kraft. Rechtsmittel gegen die angeordneten Maßnahmen können eingelegt werden, haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Diese Situation ist für die betroffenen Halter von Geflügel besonders belastend und erfordert schnelles Handeln sowie strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

Somit bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickeln wird. Die Geflügelhalter in der Region müssen sich gut auf die Empfehlungen der Behörden einstellen, um das eigene sowie das Wohl ihrer Tiere zu schützen. Schließlich haben wir alle ein Interesse daran, dass sich die Vogelgrippe nicht weiter ausbreitet und unser heimisches Geflügel gesund bleibt.