Aida muss zahlen: Kreuzfahrtpassagiere erhalten Schadensersatz!
Aida muss zahlen: Kreuzfahrtpassagiere erhalten Schadensersatz!
Rostock, Deutschland - Das Oberlandesgericht Rostock hat kürzlich klare Ansagen gemacht: Wer sich auf eine Kreuzfahrt mit der Reederei Aida gefreut hat und aufgrund von Absagen in der Schublade festsaß, hat das Recht auf Schadensersatz. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, haben Passagiere, die von der Reederei keine weiteren Urlaubsfreuden erwarteten, nun Grund zum Feiern. Ihnen wird eine Entschädigung von 50 Prozent des Reisepreises zugesprochen, was in der Regel auf eine mittlere vierstellige Summe hinausläuft.
Die Kläger haben sich zusammengeschlossen, nachdem ihre Kreuzfahrten wegen Absagen nicht stattfinden konnten. Aida hatte die Stornierungen mit der angespannten Sicherheitslage im Roten Meer aufgrund des aktuellen Nahostkonflikts begründet. Besonders peinlich: Betroffene Reisen, wie die „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“ mit der Aidablu, sollten gar nicht durch entsprechende Risikogebiete führen.
Nachhaltiger Schaden bleibt
Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation, dass die Absagen nicht rechtsmäßig waren. Der Druck auf Aida war groß: Zudem wurde festgestellt, dass in vielen Fällen die Absagen aus unternehmerischer Sicht getroffen wurden und die Reederei sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen könnte. Rechtsanwalt Mirko Göpfert hat dies deutlich gemacht und den Klägern mutige Unterstützung gegeben.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom Mai 2025 bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, das Amtsgericht und Landgericht Rostock. Diese hatten bereits Ende 2024 positive Urteile zugunsten der Reisenden gefällt. Aida hat daraufhin nicht nur ihre Berufungen zurückgezogen, sondern auch das volle Ausmaß der rechtlichen Forderungen angenommen. So wurde der Weg für weitere betroffene Passagiere ebnen, ihre Ansprüche zeitnah geltend zu machen, bevor die Verjährung droht.
Verjährungsfristen und Möglichkeiten
Wichtig ist, dass die Frist für die Durchsetzung der Ansprüche zwei Jahre beträgt, beginnend ab dem planmäßigen Ende der jeweiligen Kreuzfahrt. Betroffene Reisende sollten sich also nicht zu lange Zeit lassen. Die Aida-Verantwortlichen waren auf Anfrage am Abend nicht erreichbar, um eine Stellungnahme abzugeben. Doch es bleibt klar: Passagiere, die von den Absagen betroffen sind, haben den Anspruch, für die entgangenen Urlaubsfreuden entschädigt zu werden.
Insgesamt zeigt dieser Fall eindrucksvoll, dass rechtliche Klärungen und Ansprüche auch in der Reisebranche folgen haben und Aida sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen kann. Die Passagiere dürfen nicht nur mit einem „Das tut uns leid“ allein gelassen werden. Hier werden klare Zeichen gesetzt, die die Rechte von Reisenden hervorheben.
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Ort | Rostock, Deutschland |
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