Cabrio-Unfall auf Rügen: 12.000 Euro Strafe für 47-jährigen Fahrer!

Cabrio-Unfall auf Rügen: 12.000 Euro Strafe für 47-jährigen Fahrer!
Stralsund, Deutschland - Ein tragischer Vorfall auf der Urlaubsinsel Rügen hat nun rechtliche Folgen für einen 47-jährigen Cabriofahrer. Das Amtsgericht Bergen hat ihn am 16. Juni 2025 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2022 einen 13-jährigen Schüler aus Bremen mit seinem Fahrzeug angefahren zu haben, was zu schweren Verletzungen des Jungen führte. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst sogar eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert, doch das Gericht sah keinen Anhaltspunkt für ein absichtliches Anfahren.
Der Fahrer wies vehement darauf hin, dass er das Auto nicht absichtlich auf den Schüler ausgerichtet hatte. Aus seiner Sicht gab es kein Motiv für ein solches Verhalten. Dennoch berichteten mehrere Klassenkameraden des Geschädigten, dass der Angeklagte das Fahrzeug gezielt gedreht habe, nachdem der Schüler ihm einen Mittelfinger gezeigt hatte. Technische Gutachten haben ergeben, dass die Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Aufpralls mindestens 25 km/h betrug, doch der Sachverständige konnte nicht nachweisen, dass der Fahrer absichtlich gehandelt hatte, was letztendlich zu der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung führte.
Die rechtlichen Hintergründe
Was genau bedeutet fahrlässige Körperverletzung? In der Regel handelt es sich um einen Vorwurf, der bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden oft aufkommt. Laut den rechtlichen Bestimmungen (§ 229 StGB) kann dies zu Geld- oder sogar zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren führen. Die entscheidenden Faktoren sind, dass die Handlung oder Unterlassung des Fahrers die Verletzung verursacht hat und dass ein Verstoß gegen Verkehrsregeln oder Sorgfaltspflichten vorlag. Wie die bussgeldkatalog.org klarstellt, ist Fahrlässigkeit gegeben, wenn der Betroffene die Gefahr hätte erkennen müssen.
Bei der Bewertung solcher Vorfälle wird häufig auf das individuelle Verschulden abgestellt. Eine typische Strafe für Ersttäter, die nur leicht fahrlässig gehandelt haben, wäre beispielsweise eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Höhe dieser Tagessätze richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. In diesem speziellen Fall wurde die Geldstrafe auf 150 Tagessätze á 80 Euro festgelegt, was insgesamt 12.000 Euro ergibt.
Beispiele für mögliche Konsequenzen
- Führerscheinentzug von bis zu 1,5 Jahren
- Mögliche Punkte in Flensburg, es entstehen keine Punkte für Geldstrafen ohne Fahrverbot
- Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzten
Ist man in einen solchen Vorfall verwickelt, kann der Stress für alle Beteiligten enorm sein. Viele sind verunsichert über die rechtlichen Folgen, eventuell auftretende Einträge im Führungszeugnis und die Möglichkeit der Pflicht zur Schadensregulierung. Hierbei ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann oft die Verteidigungskosten übernehmen, wodurch die gesamten finanziellen Lasten etwas gemildert werden können, wie das anwalt.de erläutert.
Der Fall auf Rügen zeigt eindrucksvoll, wie schnell aus einem vermeintlich harmlosen Vorfall schwere rechtliche Konsequenzen erwachsen können. Die Einsicht, dass man möglicherweise unachtsam war, kann einem das Leben schwer machen. Ein gutes Händchen im Umgang mit solchen Situationen kann viel bewirken.
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Ort | Stralsund, Deutschland |
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