Grausamer Fund im Wald: Sechs Katzen tot – Polizei bittet um Hinweise!

Grausamer Fund im Wald: Sechs Katzen tot – Polizei bittet um Hinweise!
Ein schockierender Vorfall ereignete sich am Sonntag im Landkreis Vorpommern-Rügen, als eine 32-jährige Frau beim Waldspaziergang mehrere Katzenkadaver entdeckte. Beim genaueren Hinsehen stellte sie fest, dass es sich um zwei ausgewachsene Katzen und vier Kitten handelte, die abseits einer Landstraße zwischen Velgast und Hövet lagen. Der Zustand der Tiere deutet auf eine Straftat hin, denn die Polizei schließt einen natürlichen Tod aus. Deine Tierwelt berichtet, dass die Kriminalpolizei nun Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen hat.
Das Veterinäramt des Landkreises kam schnell zum Einsatz und übernahm die Bergung der Kadaver. Aktuell wird eine Untersuchung eingeleitet, um die genaue Todesursache zu klären. Ob es Verletzungen, Vergiftungen oder andere Gründe gab, ist bisher unklar. Die Ermittler prüfen auch, ob die Katzen möglicherweise zu einem gemeinsamen Halter gehörten. Laut Presseportal wurden die Tierkadaver in den Schuenhagener Forst gefunden, und die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
Öffentliche Mithilfe und Belohnung
Um den Fall schnell aufzuklären, werden Hinweise aus der Bevölkerung intensiv gesucht. Wer etwas zur Herkunft der Katzen oder möglichen Tatverdächtigen beitragen kann, sollte sich telefonisch unter 038231 6720 bei der Polizei in Barth melden oder die Onlinewache nutzen. Auch jede Polizeidienststelle ist ein geeigneter Anlaufpunkt für Hinweise.
Zusätzlich setzt die Tierrechtsorganisation „Peta“ eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Verurteilung der Verantwortlichen führen. Zeugen haben die Möglichkeit, sich anonym bei „Peta“ zu melden, entweder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail.
Tierschutzgesetz im Fokus
Der Fall wirft auch Fragen zum Tierschutzgesetz auf. Dieses schützt Tiere vor vermeidbarem Leid und bestraft das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund. Bei einer Verurteilung können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen. Wie der Tierschutzbund klarstellt, sind Tiere im Bürgerlichen Gesetzbuch als Mitgeschöpfe definiert, und das Zufügen von Schmerzen oder Leiden ohne nachvollziehbaren Grund ist gesetzlich verboten.
Die Ermittlungen laufen nun auf Hochtouren, und sowohl Polizei als auch Tierschützer hoffen, bald Licht ins Dunkel zu bringen. Der Vorfall hat die lokale Gemeinschaft schockiert, und die Hoffnung, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt bestehen.