Kein Anspruch auf Abfindung: Gericht bestätigt Rentner-Diskriminierung!

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Stralsund: Arbeitnehmer verliert nach 40 Jahren Job, klagt auf Abfindung—Urteil bestätigt Altersrentenanspruch ohne Anspruch auf Zahlung.

Stralsund: Arbeitnehmer verliert nach 40 Jahren Job, klagt auf Abfindung—Urteil bestätigt Altersrentenanspruch ohne Anspruch auf Zahlung.
Stralsund: Arbeitnehmer verliert nach 40 Jahren Job, klagt auf Abfindung—Urteil bestätigt Altersrentenanspruch ohne Anspruch auf Zahlung.

Kein Anspruch auf Abfindung: Gericht bestätigt Rentner-Diskriminierung!

Nach einem einschneidenden beruflichen Schicksal blickt ein ehemaliger Mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern nun auf seine juristische Auseinandersetzung mit der Abfindung. Nach über 40 Jahren als Kommissionierer war das Ende seiner Laufbahn für ihn unerwartet gekommen. Trotz seiner Hoffnungen auf eine Abfindung in Höhe von 77.760 Euro blieben ihm diese Ansprüche verwehrt. Rentenbescheid24 berichtet, dass der Sozialplan seines Unternehmens Abfindungen für Arbeitnehmer, die bereits eine ungekürzte Altersrente beziehen können, ausdrücklich ausschloss. Der Jahrgang 1956 und lange Jahre im Betrieb – das schien ihm nicht gerechtfertigt.

Im Mai 2020 hatte der Kläger Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente von 1.313 Euro brutto. Doch als er klagte, um eine Abfindung zu fordern, wies das Arbeitsgericht Stralsund die Klage bereits am 28. Mai 2020 zurück. Auch in der Berufung fand er keinen Erfolg, denn das Landesarbeitsgericht bestätigte den Ausschluss der Abfindung als rechtmäßig. Wer bereits über eine volle Altersrente mit dem entsprechenden finanziellen Rückhalt verfügt, dem steht kein Anspruch auf eine Abfindung zu. Der Sachverhalt zeigt, dass solche Bestimmungen im Sozialplan durchaus rechtens sind, solange sie sachlich gerechtfertigt sind.

Altersdiskriminierung? Denkste!

Das Urteil wirft Fragen zur Altersdiskriminierung auf. Aber wie schaut die rechtliche Lage in ähnlichen Fällen aus? In einem kürzlich behandelten Fall vor dem LAG Nürnberg erhob ein älterer Arbeitnehmer ebenfalls Klage gegen seine reduzierte Abfindung. Er hatte über 25 Jahre im Unternehmen gearbeitet und war zu diesem Zeitpunkt bereits über 62 Jahre alt. Auch hier lebte die Frage der Altersdiskriminierung auf. Das Gericht entschied, dass die Regelung im Sozialplan für rentennahe Jahrgänge zulässig ist, um einer gerechteren Verteilung knapper finanzieller Mittel Rechnung zu tragen.

Der Grund: Abfindungen im Sozialplan stellen keine Entgelterhöhung dar, sondern dienen als Überbrückungshilfe für die Beschäftigten. Dies lehnt sich an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts an, welches am 12. Mai 2022 festgestellt hat, dass solche Regelungen im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit erlaubt sind. Nach diesem Urteil dürfen Arbeitnehmer in der Altersgruppe über 62 benachteiligt werden, ohne dass dies als unrechtmäßige Altersdiskriminierung gilt.

Wie sollen sich Arbeitnehmer auf den Sozialplan vorbereiten?

Für Beschäftigte, die in einer ähnlichen Situation stecken, ist eine gewissenhafte Prüfung der eigenen Ansprüche ratsam. Vor einer Kündigung sollten sie abklären, ob sie eventuell Anspruch auf eine modifizierte Abfindung haben, besonders, wenn sie nur eine Rente mit Abschlägen erwarten. Diese Rechtslagen sind von entscheidender Bedeutung, um sich in der misslichen Lage bestmöglich abzusichern.

Das Urteil des LAG in Nürnberg bringt es also auf den Punkt: Wer das Glück hat, bereits eine volle Altersrente zu beziehen, muss sich darauf einstellen, im Falle einer Kündigung ohne Abfindung dazustehen. Ein Umstand, der sich als Herausforderung für viele ältere Arbeitnehmer erweist.

Zusammengefasst zeigt sich: Die Gestaltung von Sozialplänen kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen. So bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die Rechtsprechung bezüglich dieser sensiblen Thematik weiterentwickeln wird.