Schock-Unfall auf B 196: Zwei Schwerverletzte, Kind wie durch ein Wunder unversehrt

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Ein schwerer Verkehrsunfall auf der B 196 bei Bergen auf Rügen am 5.09.2025 führt zu Verletzungen und voll gesperrter Straße.

Ein schwerer Verkehrsunfall auf der B 196 bei Bergen auf Rügen am 5.09.2025 führt zu Verletzungen und voll gesperrter Straße.
Ein schwerer Verkehrsunfall auf der B 196 bei Bergen auf Rügen am 5.09.2025 führt zu Verletzungen und voll gesperrter Straße.

Schock-Unfall auf B 196: Zwei Schwerverletzte, Kind wie durch ein Wunder unversehrt

Ein schwerer Verkehrsunfall auf der B196 bei Bergen auf Rügen hat am 5. September 2025 zwei verletzte Frauen und ein glücklicherweise unverletztes Kind hervorgebracht. Nach Angaben der Ostsee-Zeitung waren insgesamt drei Fahrzeuge in den Unfall verwickelt, während sie aus Richtung Bergen in Richtung Stralsund fuhren.

Eine 44-jährige Rügenerin hielt an, um nach links abzubiegen, als eine 35-jährige Frau aus Sundhagen, die hinter ihr fuhr, ebenfalls stoppte. Plötzlich fuhr eine 60-jährige Fahrerin aus Cottbus ungebremst auf das Auto der 35-Jährigen auf. Die Folgen waren dramatisch: Die 35-Jährige wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Auch die 52-jährige Beifahrerin der 44-Jährigen erlitt schwere Verletzungen und wurde ins Krankenhaus zur Behandlung gebracht. Glücklicherweise blieb das vierjährige Kind der 44-Jährigen unverletzt und konnte schnell in Sicherheit gebracht werden.

Die Folgen des Unfalls

Die Situation auf der B196 erforderte eine einstündige Vollsperrung der Straße, um die Unfallstelle abzusichern und die verletzten Personen zu versorgen. Die Haufe berichtet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die 60-jährige Fahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde. Dies ist in Anbetracht der Verkehrsvorschriften und Haftungsbestimmungen nicht selten, da der Anscheinsbeweis oft für den Auffahrenden spricht.

Bei Auffahrunfällen wird in der Regel davon ausgegangen, dass die hintere Fahrzeugführerin die Verantwortung trägt, selbst wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst hat. In einem ähnlichen Fall entschied das Landgericht Stralsund, dass in einem Kettenauffahrunfall der Auffahrende die Haftung trägt, auch wenn das vordere Fahrzeug unabsichtlich abgebremst wurde.

Verkehrshaftungsrecht und Haftungsfragen

Das Verkehrshaftungsrecht, das die Haftung für Schäden im Straßenverkehr regelt, spielt auch hier eine wesentliche Rolle. Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, die im Schadensfall die Kosten übernimmt. Wie Bussgeldkatalog erläutert, müssen Halter eines Fahrzeugs für durch den Betrieb entstehende Schäden haften, es sei denn, höhere Gewalt ist im Spiel.

Bei schwereren Unfällen, wie dem auf der B196, sieht die Haftpflichtversicherung in der Regel vor, dass die geschädigten Parteien für ihre Schäden entschädigt werden. In diesem Fall ist zu klären, wie die Haftung zwischen den beteiligten Fahrzeugführern aufgeteilt wird, während die Versicherungen der jeweiligen Fahrer den Schadensersatz übernehmen.

Insgesamt wird man gespannt beobachten, wie sich dieser Fall entwickeln wird und welche weiteren rechtlichen Schritte möglicherweise folgen. Während die betroffenen Familien sich von den körperlichen und seelischen Folgen erholen müssen, bleibt die rechtliche Klärung in den Händen der Behörden und Gerichte.