Braunschweig: Ehemann zündet schlafende Frau an – Mordprozess beginnt!
Am 04.11.2025 beginnt in Braunschweig der Mordprozess gegen einen Ehemann, der seine Frau im Schlaf angezündet haben soll.

Braunschweig: Ehemann zündet schlafende Frau an – Mordprozess beginnt!
Am 4. November 2025 beginnt in Braunschweig ein erschreckender Mordprozess, der die Juristen und Bürger gleichermaßen schockiert. Im Zentrum des Verfahrens steht ein 50-jähriger Mann, dem vorgeworfen wird, seine Frau im Schlaf mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Der Vorfall ereignete sich im Mai in Goslar. Es ist ein Drama, das Fragen aufwirft und die Gemüter bewegt.
Das mutmaßliche Motiv des Angeklagten ist Eifersucht, da er Verdacht auf Untreue seiner Frau hegte. Doch der genaue Hergang der Tat ist unklar: Während die einen glauben, dass die Frau aus dem Fenster sprang, gibt es auch Stimmen, die dafür plädieren, dass sie gestoßen wurde. Am ersten Prozesstag schweigt der Angeklagte und gibt keine Stellungnahme ab. Dramatisch ist auch, dass zur Tatzeit drei der vier gemeinsamen Kinder in der Wohnung waren. Besonders tragisch: Eine volljährige Tochter mit Behinderung schlief im Schlafzimmer der Mutter.
Ein verhängnisvoller Abend
Der Prozess offenbart, wie sich die Ereignisse zuspitzten. Der Angeklagte holte seine Tochter vor der Tat aus dem Zimmer, um sie in Sicherheit zu bringen. Nach dem schrecklichen Vorfall begab sich der Mann mit den Kindern in den Garten, während die brennende Frau nach ihrem ältesten Sohn rief. Dieser handelte schnell und löschte das Feuer, doch die Verletzungen waren zu gravierend. Die Frau starb später im Krankenhaus an ihren schweren Brandverletzungen.
Der Prozess wird sich bis in den Dezember ziehen, und die nächsten Verhandlungstermine stehen bereits fest. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Beweisaufnahme entwickeln wird und welche weiteren Details ans Licht kommen.
Ein weiteres dunkles Kapitel
Während in Braunschweig der Prozess um den angeklagten Ehemann beginnt, schockiert ein weiterer Mordfall aus Görlitz. Ein 29-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht Görlitz verantworten. Auch hier steht das Motiv Eifersucht im Raum. Der Angeklagte plädiert auf Notwehr, doch die Aussage des Vorsitzenden Richters lässt Zweifel aufkommen. Er stellte fest, dass die Notwehr nicht gegeben sei, da der Angriff des Opfers уже vorbei war.
Der Fall dreht sich um den Tod eines 28-Jährigen, der vor zehn Monaten aus Gründen der Eifersucht und aus einem hochemotionalen Streit ums Leben kam. Der Angeklagte gab an, in einer Rangelei das Messer ergriffen und zugestochen zu haben, weil er Angst um sein Leben hatte. In einem dramatischen Verlauf der Ereignisse stach er fünfmal zu, wobei einer der Stiche das Herz des Opfers traf.
Beide Prozesse zeigen, wie tiefgreifend Eifersucht in Beziehungen sein kann und welche tragischen Folgen sie mit sich bringt. Dabei bleibt die Frage zu klären, welche Faktoren zu solch extremen Reaktionen führen und wie man in der Gesellschaft mit solchen Konflikten umgeht.