DGB fordert Modernisierung: Mitbestimmung für die Zukunft stärken!
Der DGB Niedersachsen fordert eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zur Stärkung der Mitbestimmung in Zeiten von Digitalisierung und Klimawandel.

DGB fordert Modernisierung: Mitbestimmung für die Zukunft stärken!
In Niedersachsen rollt ein bedeutender Reformprozess an, der die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben auf ein neues Level heben könnte. Am Freitag, den 13. Juni 2025, wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag des Bundesrates zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes eingebracht. Die Initiative genießt breite Unterstützung aus mehreren Bundesländern, darunter Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen zeigt sich erfreut über diesen Schritt und sieht darin einen notwendigen Impuls für die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt.
Wie DGB-Vorsitzender Dr. Mehrdad Payandeh betont, ist ein Update des Betriebsverfassungsgesetzes mehr als überfällig. Mit Blick auf Herausforderungen wie Künstliche Intelligenz und den klimagerechten Umbau der Wirtschaft wird der erweiterte Mitbestimmungsmodus als zentral für das Vertrauen der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angesehen. In diesem Kontext hebt der DGB hervor, dass genaue Reformmaßnahmen erforderlich sind, um den Erwartungen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.
Erweiterte Mitbestimmung gefordert
Die Notwendigkeit einer Reform zeigt sich nicht nur in der aktuellen politischen Agenda, sondern wird auch durch wissenschaftliche Studien untermauert. Laut Buse.de haben Unternehmen mit mitbestimmten Strukturen erwiesenermaßen höhere Produktivität und wirtschaftlichen Erfolg. In Krisenzeiten, etwa während der Finanzkrise und der Corona-Pandemie, haben viele Betriebe positive Erfahrungen mit Arbeitnehmervertretern gemacht. Dies führt zu einer breiten Kritik seitens der Gewerkschaften, dass die bestehenden Mitbestimmungsrechte in Zeiten des Klimawandels und neuer Technologien nicht mehr ausreichen.
Um dem Rechnung zu tragen, hat der DGB sechs Handlungsfelder für die Erweiterung der Mitbestimmung vorgeschlagen:
- Umweltschutz
- Gleichstellung
- Mitbestimmung für Beschäftigte bei Kirchen
- Persönlichkeitsschutz
- Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten
Einige der konkreten Vorschläge umfassen die Bildung eines Umweltausschusses in Betrieben mit über 100 Beschäftigten sowie die Mitbestimmung des Betriebsrats in umwelt- und klimaschutzrelevanten Produktionsfragen. Zudem sollen Regelungen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und zur Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen und Kündigungen festgelegt werden.
Die Herausforderungen der Zukunft
Wie auch auf verdi.de betont wird, steht die betriebliche Mitbestimmung vor großen Herausforderungen, die sich durch Digitalisierung, Internationalisierung und eine sozial-ökologische Transformation ergeben. Experten aus verschiedenen Bereichen, darunter Gewerkschaften und Universitäten, haben einen detaillierten Gesetzesvorschlag erarbeitet, der als Grundgerüst für die Reform dienen könnte. Nicht zuletzt 50 Jahre nach der letzten Überarbeitung ist ein Update des Betriebsverfassungsgesetzes mehr als notwendig.
Die Arbeitgeberverbände zeigen sich dem Reformprozess gegenüber allerdings skeptisch und fordern eine „Entstaubung“ des bestehenden Gesetzes. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung auf diese Initiativen reagiert und ob sie die Vorschläge der Gewerkschaften aufgreift, um die Mitbestimmung tatsächlich weiterzuentwickeln.
In jedem Fall steht fest: Die Herausforderungen der Zukunft verlangen ein gutes Händchen bei der Neugestaltung der Mitbestimmungsrechte. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob sich der Schwung der Reforminitiative in konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten ummünzen lässt.