Vogelgrippe-Alarm im Landkreis Gifhorn: Sieben Fälle bestätigt!

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Im Landkreis Gifhorn wurde Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt. Eine sofortige Stallpflicht für Geflügel gilt ab sofort.

Im Landkreis Gifhorn wurde Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt. Eine sofortige Stallpflicht für Geflügel gilt ab sofort.
Im Landkreis Gifhorn wurde Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt. Eine sofortige Stallpflicht für Geflügel gilt ab sofort.

Vogelgrippe-Alarm im Landkreis Gifhorn: Sieben Fälle bestätigt!

Die beunruhigende Nachricht kam heute aus dem Landkreis Gifhorn: Die Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest, ist nun offiziell bestätigt. Besonders betroffen sind Wildvögel, darunter die majestätischen Kraniche. Bis zum 4. November wurden insgesamt 44 Verdachtsfälle registriert, von denen sieben Proben positiv getestet wurden. Auf die Ergebnisse weiterer Untersuchungen, die vom Friedrich-Loeffler-Institut durchgeführt werden, darf man gespannt sein. In der Region herrscht somit höchste Alarmbereitschaft, denn die Auswirkungen einer solchen Erkrankung können verheerend sein.

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat das Veterinäramt bereits Maßnahmen ergriffen. So sorgt es für die fachgerechte Entsorgung verendeter Tiere. Bisher ist erfreulicherweise kein Ausbruch der Vogelgrippe in den Geflügelhaltungen des Landkreises bekannt geworden. Dennoch wurde am 25. Oktober eine umfassende Aufstallungspflicht erlassen, die sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen betrifft. Hierzu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Betroffene Tierhalter in Alarmbereitschaft

Die Aufstallungspflicht gilt ab sofort auf unbestimmte Zeit und dient dem Schutz der Tiere. Die Verantwortlichen appellieren eindringlich an alle Geflügelhalter: „Bitte befolgen Sie die Anordnungen strikt!“. Es ist entscheidend, dass die Tiere vor einem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren. Wer tote Vögel findet, sollte diese umgehend dem Veterinäramt per E-Mail melden – und das ganz ohne direkte Berührung der Kadaver.

Wer einen verendeten Vogel sieht, wird gebeten, eine genaue Lagebeschreibung nebst Kontaktdaten an veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de zu schicken. Hierbei ist zu beachten, dass kranke Tiere in der Regel nicht behandelt oder untersucht werden können, da sie sich oft zurückziehen, um zu sterben. Die schnelle Meldung soll eine zügige Abholung der Kadaver ermöglichen.

Die nächsten Schritte

Die Situation bleibt angespannt und braucht die Zusammenarbeit aller Betroffenen. In Zeiten wie diesen zeigt sich, wie wichtig verantwortungsbewusstes Handeln in der Tierhaltung ist. Mit dem erlassenen Stallpflicht möchte der Landkreis Gifhorn nicht nur Tiere schützen, sondern auch die Gesundheit der Menschen im Umfeld sichern. Die Allgemeinverfügung zur Regelung dieser Maßnahme wurde bereits veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Der Landkreis Gifhorn steht im ständigen Austausch mit dem Friedrich-Loeffler-Institut, um die Lage genau im Blick zu behalten und rechtzeitig zu reagieren. WAZ Online berichtet über die aktuellen Entwicklungen und hält die Bevölkerung informiert.

Bitte bleiben Sie aufmerksam und sorgen Sie dafür, dass Ihre Tiere sicher sind!